Landwirte dürfen wieder mähen - Lockerungen bei Afrikanischer Schweinepes
Die Stadt Wiesbaden hat eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Diese bringt einige Lockerungen für Landwirte in der Sperrzone II, der sogenannten infizierten Zone, mit sich. Ab dem 22. Mai können Landwirte wieder Grünland mähen sowie Ölsaaten, Getreide, Gemenge, Eiweißpflanzen und Leguminosen ernten, ohne vorher einen Drohnenflug durchführen zu müssen. Im Maisanbau sind Bearbeitungsmaßnahmen bis zu einer Pflanzenhöhe von 1,50 Meter gestattet. Die Maisernte selbst bleibt nur mit Genehmigung durch das Veterinäramt erlaubt.
Auch für Jäger gibt es Anpassungen. Sie müssen bei der Beprobung von Wildschweinen ab sofort Blutproben durchführen, anstatt Tupfer zu verwenden. Blutprobenröhrchen können im Veterinäramt abgeholt werden. Außerdem wird das Jagdverbot auf der Schiersteiner Aue teilweise aufgehoben. Die Schwarzwildjagd ist hier nun unter bestimmten Auflagen erlaubt. Hunde müssen auf der Schiersteiner Aue weiterhin an der Leine geführt werden, und es gilt das Wegegebot. Das Gebiet stellt ein hohes Risiko für sogenannte Schwemmschweine dar.
Hinweise bei Fund von Wildschweinkadavern
Personen, die Wildschweinkadaver entdecken, sollten dies sofort melden. Es wird gebeten, den genauen Fundort, idealerweise mit GPS-Daten, anzugeben. Die Meldung kann während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter der Telefonnummer (0611) 890770 erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten sollen Entdeckungen bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.

