Mann tot nach 38 Messerstichen - Darum muss der Angeklagte nicht in Haft
Zwei Gruppen geraten in einem Mainzer Park in Streit, ein Mann stirbt. Der Angeklagte muss dafür aber nicht ins Gefängnis. Aus Sicht des Gerichts handelte er in Notwehr.
Das Landgericht Mainz hat den 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im April dieses Jahres im Mainzer Hartenbergpark einen rund zehn Jahre älteren Mann mit 38 Messerstichen getötet zu haben. Der Bluttat war laut Anklage ein Streit zwischen zwei Gruppen vorausgegangen.
Mit Eisenstange angegriffen
Das Opfer erlitt Messerstiche in Kopf, Hals, Rumpf und Rücken. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, mit einer Eisenstange angegriffen worden zu sein, er habe Angst um sein Leben gehabt.
Angeklagter handelte aus Notwehr
Das Gericht sah in dem Geschehen eine Notwehrsituation. Der 29-Jährige sei völlig unerwartet von dem späteren Opfer angegriffen worden. Dabei habe er nach einem Messer gegriffen und stach laut Gericht "im engen dynamischen Geschehen und in Angst um sein eigenes Leben in Notwehr immer wieder zu".
Festnahme kurz nach der Tat
Erst mit dem letzten Stich habe der Angreifer laut Aussage des Angeklagten von ihm abgelassen und sei zu Boden gegangen. Er selbst habe dann den Park verlassen und sich später widerstandslos festnehmen lassen.
Begründung des Gerichts
Das Gericht erklärte, dem Angeklagten sei keine Zeit geblieben, abzuwägen, wie oder womit er sich gegen die schweren Schläge mit dem Rohr wehren sollte. Werde eine Person rechtswidrig angegriffen, dürfe sie zu Mitteln greifen, um die Gefahr abzuwehren. "Auch der Einsatz eines Messers gegen den Angreifer ist dann erlaubt", sagte der Richter.