Flussbestattung im Rhein - Mainzer Bestatter erhält Genehmigung
Das erste Unternehmen in Rheinland-Pfalz hat eine Genehmigung für Flussbestattungen erhalten. Etwas mehr als zwei Monate nach in Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd einem Betrieb in Mainz die Genehmigung erteilt, wie die Behörde mitteilte.
Dieses Unternehmen darf damit sofort lösliche Asche-Urnen im Rhein zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5 einbringen. Geplant sind demnach bis zu zwei Fahrten in der Woche mit bis zu fünf Asche-Urnen pro Fahrt.
Was ist durch das neue Gesetz erlaubt?
Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste bundesweit. Es wurde im September beschlossen und ermöglicht unter anderem Bestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das seinen Einwohnern diese Art der Beisetzung erlaubt.
Alternative Bestattungen erlaubt
Außerdem ist es demnach auch möglich, Asche unter dem Apfelbaum im Garten zu verstreuen, Teile der Asche zu einem Diamanten als Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeiten zu lassen oder eine Urne zu Hause aufzubewahren. Auch Tuchbestattungen werden vom neuen Gesetz erlaubt.
Entscheidung im Einzelfall
Die Genehmigungen für Flussbestattungen werden zurzeit noch einzeln entschieden. Demnächst wird jedoch eine neue Durchführungsverordnung erwartet. Diese ist nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) derzeit in der rechtsförmlichen Prüfung beim Justizministerium.
Festlegung der Flussabschnitte
In der Verordnung wird im Detail geklärt, wo in Flüssen Asche-Urnen ausgebracht werden dürfen und wo nicht, wie eventuell in der Nähe von Badestellen oder Messstellen. Voraussichtlich würden bei der Mosel wegen der Staustufen andere Flächen freigegeben als am Rhein, sagte Hoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
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