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Mietrecht: Muss ich beim Auszug streichen?

Das dürfen Vermieter verlangen - Muss ich beim Auszug streichen?

© dpa

Darf der Vermieter mich zum streichen zwingen? Unter welchen Bedingungen müssen Mieter zu Farbrolle und Tapetenkleister greifen? Ein Blick auf die Rechtslage lohnt, denn nicht alle Forderungen aus dem Mietvertrag sind rechtens.

Die Kisten sind gepackt, die Möbel abgebaut, der Umzug läuft. Und dann steht plötzlich der alte Vermieter vor der Tür und winkt mit dem Mietvertrag. Und darin steht tatsächlich - die Wohnung muss bei Auszug renoviert werden. Extrem lästig, denn man selber hat ja gar nichts mehr von der Arbeit. Aber was darf der Vermieter wirklich verlangen? Denn viele Forderungen sind ungültig, haben die Gerichte in den letzten Jahren entschieden. Generell haben die Richter in ihren Urteilen der letzten Zeit häufig die Mieterrechte gestärkt.

Viele Klauseln ungültig

Wenn zum Beispiel im Vertrag steht, dass die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall renoviert werden muss, dann ist die Klausel ungültig. Denn das würde Mieter, die nur kurz in der Wohnung gelebt oder sie gut in Schuss gehalten haben unangemessen benachteiligen. Auch starre Fristen sind nicht zulässig - der Vermieter darf also nicht verlangen, dass Beispielsweise alle fünf Jahre gestrichen werden muss. Generell darf der Vermieter während der Mietzeit nur wenig Vorschriften machen. Wer seine Wohnung schwarz streichen will, der darf das tun. Allerdings muss dann beim Auszug ein "Vermietfähiger Zustand" hergestellt werden - das heißt also üblicherweise wieder alles weiß streichen.

Unrenoviert bleibt unrenoviert

Nicht zulässig ist wiederrum dem Mieter die Arbeit einfach so aufzubrummen. Wer eine Wohnung unrenoviert bekommt, kann nicht verpflichtet werden beim Auszug dann die Renovierung zu übernehmen. Das ist dann Aufgabe des Vermierters. Solche unerlaubten Formulierungen haben dabei häufig die Folge, dass die komplette Renovierungspflicht hinfällig ist - man mein Ausziehen als gar nichts machen muss.

Es lohnt sich also Beim Auszug einen genauen Blick in den Mietvertrag zu werfen und möglicherweise auch mal einen Anwalt drauf gucken zu lassen. Denn das spart ganz schnell viele Stunden Arbeit oder viel Geld.

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