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Strom- und Gaspreisbremse: Muss ich Widerspruch einlegen?

Erhöhung trotz Strompreisbremse - Muss ich jetzt Widerspruch einlegen?

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Bei vielen Menschen im FFH-Land meldet sich im Moment der Stromversorger und kündigt teils Preiserhöhungen um mehr als 50 Prozent an. Die Energiepreisbremse der Bundesregierung soll helfen. Hier beantworten wir eure wichtigsten Fragen mit Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Energiepreispremse für Strom und Gas soll uns helfen, die massiv gestiegenen Kosten zu bezahlen. Sie soll aber auch nicht dazu führen, dass wir jetzt verschwenderisch mit Energie umgehen. Darum greift die Bremse nicht für euren kompletten Verbrauch. Im September wurde eine Prognose für euren erwarteten Jahresverbrauch gestellt. Für 80 Prozent davon wird der Gas-Bruttopreis auf 12 Cent und der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Für alles was ihr darüber verbraucht, müsst ihr den vollen Marktpreis zahlen. Mehr erfahrt ihr hier.

 

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Ab wann gilt die Energiepreisbremse?

Gelten soll die neue Regelung bereits ab Januar - damit die Energieversorger aber genug Zeit zur Umstellung ihrer System haben, wird die Abrechnung erst im März geändert und euch für die Monate Januar und Februar dann rückwirkend gutgeschrieben. Für den Monat Dezember gibt es außerdem noch die "Dezember Soforthilfe".

Sind mit der Bremse alle Erhöhungen nächstes Jahr rechtswidrig?  

Nein, solange der Versorger seine Preise durch die Marktpreise rechtfertigen kann, darf er diese auch erhöhen. Der Staat möchte aber Missbräuche von Preiserhöhungen aus Seiten der Anbieter verhindern, erklärt Peter Lassek.

Sollte ich Widerspruch einlegen, wenn ich eine Preiserhöhung erhalten habe?

Einen Widerspruch einzulegen, ist nicht unbedingt nötig, sagt Experte Peter Lassek von der Verbraucherzentrale. Denn wenn die Preiserhöhung durch das Kartellamt für unrechtäßig erklärt wird, erhaltet ihr euer Geld von alleine zurück. Auch bei einem Anbieterwechsel sollte man genau prüfen, wie die Vertragskonditionen sind. Denn viele Anbieter verlangen für Neukunden derzeit deutlich höhere Preise.

© dpa

Weitere Tipps vom Experten:

Wer jetzt aber das Bedürfnis hat, irgendetwas zu tun, der sollte die Zählerstände dokumentieren und diese auch abfotografieren. So kann man nachweisen, ab wann die Preiserhöhung gilt und außerdem seinen Verbrauch im Blick behalten. Denn die günstigste Kilowattstunde ist immer noch die nicht verbrauchte.

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