Diese Regeln müsst ihr kennen - Rechte und Pflichten bei Glätte in Hessen
Darf ich bei Glätte von der Arbeit fernbleiben? Wie muss ich meinen Bordstein räumen? FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra verrät, welche Rechte und Pflichten wir bei Eis und Schnee haben...
Arbeitsweg
Man wacht morgens auf und stellt fest: Es ist spiegelglatt. Mit dem Auto zu fahren wäre lebensmüde, Busse und Bahnen fahren nicht. Kann ich daheim bleiben?
Nur wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, sicher zur Arbeitsstelle zu kommen, sagt FFH-Rechtsexperte Rodegra. In diesem Fall muss man seinen Chef aber sofort informieren, dass man nicht kommen kann. Es gilt dann allerdings: Keine Arbeit, kein Geld. Der Chef kann das Gehalt für den ausgefallenen Tag kürzen. Auch wenn man wegen Glätte zu spät kommt, kann der Chef das Gehalt entsprechend kürzen oder verlangen, dass die verpasste Arbeitszeit nachgeholt wird.
Eis und Schnee auf dem Auto
Besonders viel Arbeit macht morgens, neben verschneiten Gehwegen, das eingeschneite Auto. Und diese Arbeit sollte man nicht scheuen, rät Rechtsexperte Rodegra. Vor Fahrtbeginn müssen sämtliche Scheiben, die Spiegel, die Scheinwerfer, Rückleuchten und das Kennzeichen vom Schnee befreit sein. Macht man das nicht, kann es ein Verwarnungsgeld kosten. Richtig teuer wird es, wenn es wegen mangelnder Sicht oder schlechter Beleuchtung zu Unfällen kommt.
Ist besonders viel Schnee gefallen, ist man auch verpflichtet den Schnee vom Dach und der Motorhaube des Autos zu kehren. Denn rutscht der Schnee auf die Straße und behindert oder gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, ist eine empfindliche Strafe fällig.
Gehwege
Weiß verschneite Straßen und Wege sind zwar schön anzusehen, auf ungeräumten Wegen kommt es aber auch regelmäßig zu Stürzen und Verletzungen. Aus diesem Grund sind Hausbesitzer verpflichtet, die Gehwege vor dem Grundstück schneefrei zu halten.
Wann genau die Räumpflicht beginnt, ist in den Satzungen der Gemeinde geregelt. Meistens muss der Anlieger (Grundstücksbesitzer, Mieter oder Geschäftsinhaber u.a.) ab sieben Uhr früh für freie Wege sorgen. Ist dies nicht möglich, muss dafür gesorgt werden, dass jemand anders den Weg räumt. Beispielsweise ein Nachbar oder ein professioneller Winterdienst.
Das selbe gilt, wenn es zum Beispiel während der Arbeitszeit oder während einem Urlaub schneit. Ein Räumen ist allerdings erst notwendig, wenn der Schneefall geendet hat. Sollte es den ganzen Tag durchschneien, ist es nicht nötig etwa alle Stunde zu räumen.
Es reicht auch nicht, nur einen schmalen Pfad freizuräumen. Der geräumte Bereich sollte so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können. 1,20 Meter sind hier eine gute Breite.