Steuerhinterziehungs-Urteil - DFB kämpft gegen Sommermärchen-Urteil
Der DFB ist nicht einverstanden mit dem Urteil im Sommermärchen-Prozess. Der Verband kämpft gerichtlich gegen die Strafe von 110.000 Euro an. Nun könnte es vor den Bundesgerichtshof gehen.
Das gerichtliche Nachspiel um das WM-Sommermärchen von 2006 geht womöglich weiter. Das Landgericht Frankfurt hat den Deutschen Fußball-Bund im Juni wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dagegen hat der DFB fristgerecht Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt, wie der Verband bestätigt hat.
Weiteres Vorgehen hängt von schriftlichen Urteilsgründen ab
Wie der größte Sportverband der Welt dabei vorgehen will, hänge von den noch ausstehenden schriftlichen Urteilsgründen ab. Dafür hat das Landgericht Frankfurt noch mehrere Wochen Zeit.
Der DFB war nach 34 Prozesstagen zu einer Zahlung von 130.000 Euro verurteilt worden, 20.000 Euro waren dem Verband wegen einer "rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung" erlassen worden. Der DFB müsse zudem die Kosten für das Verfahren tragen, hatte das Landgericht entschieden.
Richterin: "Katastrophales Bild" des DFB bei der Aufarbeitung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verband vorgeworfen, in der Affäre um die Fußball-Weltmeisterschaft vor 19 Jahren Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. "Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben", hatte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung gesagt. Sie hatte zudem betont, dass der DFB bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben habe.
DFB: Kein Schaden für den Staat
Der DFB verwies in seiner Mitteilung darauf, dass dem Staat insgesamt kein Steuerschaden entstanden sei. Die Einnahmen aus der WM 2006 seien vollständig versteuert worden. Bei einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro hätte der steuerliche Abzug aus Sicht des Gerichts aber schon 2002 erfolgen müssen, erklärte der Verband.
Im Kern ging es in dem Verfahren um die DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.

