Hundeangriff auf Grundschüler - Stadt Kassel verteidigt vorgehen
Nach dem wiederholten Angriff eines Hundes auf Schulkinder in Kassel, hat die Stadt ihr Vorgehen verteidigt. Der Dobermann-Mischling war am Dienstag zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen auf Kinder losgegangen. Nach dem ersten Angriff mit einem schwer verletzten Kind durfte der Hund bei der Halterin bleiben. Trotz des erneuten Vorfalls habe das Ordnungsamt korrekt gehandelt, sagt Stadt-Sprecher Claas Michaelis am FFH-Mirko.
"Hund bisher nicht auffällig"
"Bis zum ersten Vorfall waren weder der Hund noch die Halterin auffällig", so Michaelis. Zudem hätte es mit Leinen- und Maulkorbpflicht klare Vorgaben für die Halterin des Hundes gegeben. Diese seien offenbar nicht erfüllt worden.
Nachgefragt: Warum durfte die Halterin den Hund zunächst behalten?
Hund springt an den Kindern hoch
Laut Angaben der Polizei, ereignete sich der Vorfall bereits am Dienstag. Das Tier sei offenbar seiner Besitzerin ausgebüxt und gegen Mittag auf das Gelände der Grundschule in Harleshausen gelaufen. Dort soll der Hund zunächst den Bällen spielender Schüler hinterhergejagt und an einigen der Kinder auch hochgesprungen sein.
Fünf Kinder leicht verletzt
Vier der Schüler im Alter von sieben und acht Jahren trugen Kratzer davon, vermutlich von den Krallen des Hundes. In einem Fall könnte auch ein Zahn des Tieres im Spiel gewesen sein. Ein fünftes Kind wollte vor dem Vierbeiner weglaufen, stürzte dabei und zog sich Schürfwunden zu. Gegen die Hundehalterin erging eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hund wird Wesenstest unterzogen
Der Hund wurde von Mitarbeitern des Ordnungsamtes sichergestellt und in die städtische Unterbringungsstelle für vermeintlich gefährliche Hunde gebracht. Dort solle er einem Wesenstest unterzogen werden, teilte die Stadt Kassel mit. Dieser werde aber erst in einigen Wochen stattfinden, so Stadtsprecher Michaelis. Der Hund müsse sich zunächst an die neue Umgebung gewöhnen.
Erster Vorfall vor knapp drei Wochen
Bereits vor knapp drei Wochen hatte der Hund einen achtjährigen Jungen angefallen und schwer verletzt. Ein gleichaltriges Mädchen erlitt Kratzer am Knöchel, zwei weitere Mädchen wurden durch Stürze ebenfalls verletzt. Das Tier sollte nach diesem Vorfall von einem Sachverständigen begutachtet werden, ein Termin dafür war nach Angaben der Stadt bereits für diese Woche vereinbart. Dann kam der neuerliche Vorfall dazwischen.
Auflagen: Leine und Maulkorb
Der Frau wurde seinerzeit zur Auflage gemacht, den Hund an der Leine und mit einem Maulkorb zu führen. Sie hatte sich nach Angaben der Stadt am Dienstag selbst beim Ordnungsamt gemeldet und mitgeteilt, dass der Hund zunächst unbemerkt aus der Wohnung und direkt auf den benachbarten Schulhof der Grundschule gelaufen sei.