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Versuchter Mord an Fahrlehrer: U-Haft für Mainzer Fahrschüler

Versuchter Mord an Fahrlehrer - Untersuchungshaft für Mainzer Fahrschüler

Nach der blutigen Messerattacke in Mainz hat ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für den 32-jährigen Angreifer angeordnet. Der Haftbefehl wurde ihm im Krankenhaus bekanntgegeben. Sein Zustand ist weiter stabil, so die Polizei.

Bei dem 48-jährigen Opfer, das am Dienstag lebensgefährlich verletzt wurde, handelt es sich um einen Fahrlehrer, sagte uns die Polizei auf FFH-Nachfrage. 

Beschuldigter schaffte praktische Prüfungen nicht

Die Ermittlungen haben mittlerweile ergeben, dass um 15:00 Uhr regelmäßig ein Wechsel der Fahrschüler vor dieser Fahrschule stattfindet und Fahrlehrer dort anwesend sind. Der Beschuldigte, ein mehrfach durch praktische Prüfungen durchgefallener Fahrschüler, nutzt am Dienstag diese Situation, um einen der Fahrlehrer mit einem Messer anzugreifen. Der Fahrlehrer erleidet dabei schwere Verletzungen im Kopf-, Hals- und Schulterbereich. Er wird noch in der Nacht notoperiert. Sein Zustand wird als kritisch bewertet, er ist aber mittlerweile ansprechbar.

Polizist gibt mehrere Schüsse ab

Durch Zeugen wird ein 24-jähriger Polizeibeamter, der zu diesem Zeitpunkt in einiger Entfernung bei einer Unfallaufnahme tätig war, um Hilfe gerufen. Dieser begibt sich sofort zum Tatort und erkennt auf der Straße einen andauernden Angriff auf einen am Boden liegenden Mann. Da der Beschuldigte trotz klarer Ansprache, den Angriff sofort abzubrechen, das Messer nicht aus der Hand legt, macht der Polizeibeamte von seiner Schusswaffe Gebrauch und gibt mehrere Schüsse auf den Beschuldigten ab. Dieser wird durch mehrere Kugeln getroffen und kann dadurch seinen Angriff nicht fortsetzen. Auch er wird in der Nacht notoperiert. Sein Zustand ist derzeit stabil.

Angreifer war vorher nicht polizeilich bekannt

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 32-jährigen, somalischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Mainz. Er ist im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Der Beschuldigte ist bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und es liegen dem Polizeipräsidium Mainz keine staatsschutzrelevanten oder sonstigen polizeilichen Erkenntnisse vor. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft Mainz mittlerweile von einem versuchten Mord aus Heimtücke aus.

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