Bewährungsstrafen für Klimaaktivisten nach Abseilaktion auf A5
Abseilaktion auf A5 - Bewährungsstrafen für Klimaaktivisten
Fünf Klimaaktivisten sind wegen einer Abseilaktion auf der Autobahn 5 bei Frankfurt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Vier der zwischen 24 und 31 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils sieben Monate Haft auf Bewährung, einer sechs Monate.
Das Frankfurter Amtsgericht ging vom Tatbestand der Nötigung aus. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" darüber berichtet.
Kilometerlanger Stau
Mit ihrer Aktion hatten die Demonstranten im Oktober 2020 im morgendlichen Berufsverkehr in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen für eine Vollsperrung der stark befahrenen Autobahn gesorgt. Die Fahrzeuge stauten sich laut Polizei kilometerweit zurück, während die Beamten die Aktivisten von der Autobahn entfernten. Die Protestaktion richtete sich damals gegen die Rodungsarbeiten an der Baustelle der A49 im Dannenröder Forst.
Keine konkrete Gefährdung
Gleichwohl wurden die Teilnehmer der Abseilaktion nicht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt oder verurteilt, weil es dazu an einer konkreten Gefährdung einzelner Verkehrsteilnehmer gefehlt habe.
Urteil noch nicht rechtskräftig
In der dreitägigen Hauptverhandlung äußerten sich die Angeklagten lediglich zu allgemeinen umweltpolitischen Themen, nicht aber zu den konkreten Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft ging im Plädoyer von Nötigung in einem besonders schweren Fall aus und forderte deshalb geringfügig höhere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - es wird mit Berufungen von beiden Seiten gerechnet.
FFH bei WhatsApp:
News und Infos direkt auf euer Smartphone. Hier dem FFH-Channel folgen.