Soeben hat der Hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und Grüne das verfassungswidrige #Versammlungsgesetz verabschiedet. Wir haben unseren Protest dagegen auch im Parlament deutlich gemacht. Wir werden nun vor dem Staatsgerichtshof klagen!#Nohversfg #hlt #hessen pic.twitter.com/OsKakYtipW
— Linksfraktion Hessen (@LinkeLTGHessen) March 21, 2023
Hessisches Versammlungsrecht - Änderungen trotz Proteste beschlossen
Der hessische Landtag hat trotz heftiger Kritik der Opposition ein neues Versammlungsrecht beschlossen.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen und nach einer emotionalen Debatte stimmte das Parlament in Wiesbaden für die Pläne der Landesregierung.
Beschränkungen von Versammlungen möglich
Nach der neuen Regelung soll das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung zwar nur zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Protestaktion unmittelbar gefährdet ist. Beschränkungen der Versammlung können aber zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist.
Verbot von Gewaltbereitschaft
Das neue Militanz-Verbot verbietet nach dem Gesetz paramilitärische Veranstaltungen und solche, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Dazu dient demnach auch das sogenannte Uniform-Verbot. Dabei sollen solche Uniformen erfasst werden, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln und eine einschüchternde Wirkung erzeugen.
Zuletzt immer wieder Proteste gegen die Pläne
Gegen das Vorhaben hatte es zuletzt Protestaktionen und starke Kritik unter anderem der Gewerkschaften gegeben. Dabei wurden Befürchtungen geäußert, dass durch das Gesetzesvorhaben weitreichendende Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlung und der damit verbundenen Meinungsäußerung kommen werden.
Opposition kritisiert Vorgaben
In der Landtagsdebatte erneuerten die Oppositionsfraktionen ihre massive Kritik an den Plänen der Landesregierung. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut. Das Gesetz schränke aber die Versammlungsfreiheit ein, mahnten Rednerinnen und Redner. Die Unklarheit im Gesetz werde die bestehenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Polizei und Ordnungsbehörden beibehalten.
Beuth: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewährleistet
Das neue Gesetz schaffe Klarheit und sei praxisnah, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde maximal ermöglicht und gewährleistet.
Linke protestiert im Landtag mit Plakaten
Linken-Innenexperte Torsten Felstehausen kündigte bereits juristischen Widerstand gegen das Gesetz an. Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof werde vorbereitet. Die sieben Abgeordneten der Linken hatten nach dem Beschluss im Plenarsaal in Wiesbaden Protestplakate in die Höhe gehalten. Trotz einer eindeutigen Aufforderung der Landtagspräsidentin, die von der Aktion angefertigten Fotos zu löschen, wurden die Bilder kurze Zeit später in den sozialen Medien verbreitet.
Landtagspräsidentin rügt Protestaktion scharf
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) hat den Abgeordneten der Linksfraktion nach der unerlaubten Protestaktion im Parlament eine Rüge sowie einen Ordnungsruf erteilt. Sie sei konsterniert und enttäuscht über das Verhalten der Linken-Abgeordneten, sagte Wallmann. Diese Missachtung der Anordnung der Landtagspräsidentin und der Geschäftsordnung des Landtags könne auch ein Bußgeld zur Folge haben.
Ältestenrat berät über den Vorfall
Der Ältestenrat werde über das weitere Vorgehen entscheiden. Bei einem Wiederholungsfall würden sowohl die Abgeordneten als auch der Mitarbeiter der Fraktion, der das Bild gemacht und auf die Seite der Fraktion gestellt hatte, von der Sitzung des Landtags ausgeschlossen.