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Lauterbach stellt neue Pläne zur Cannabis-Legalisierung vor

Lauterbach stellt Pläne vor - Cannabis-Legalisierung im Privatbereich

Lauterbach stellt neue Pläne zu Cannabis-Legalisierung vor
© dpa

Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Agrarminister Özdemir stellen an diesem Mittwoch in Berlin überarbeitete Pläne zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland vor (Symbolbild).

Cannabis soll in Deutschland zunächst für den privaten Anbau und Gebrauch und in speziellen Vereinen legalisiert werden. Einen freien Verkauf in Geschäften wird es dagegen zunächst wahrscheinlich nicht geben.

In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Details heute gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, Agrarminister Özdemir (Grüne), in Berlin vorgestellt.

Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll erlaubt werden

Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.

Immer wieder Bedenken gegen Legalisierung

Lauterbach hatte bereits im Herbst Eckpunkte für ein Gesetz mit weitreichenden Legalisierungsvorschlägen vorgestellt. Vor ein paar Wochen hatte er aber erklärt, dass diese noch einmal geändert wurden. Von Anfang an gab es Befürchtungen, dass die Pläne gegen EU-Recht und internationales Recht verstoßen könnten. In den vergangenen Wochen war schließlich durchgesickert, dass die Legalisierung deshalb zurückhaltender gestaltet werden und sich zunächst auf Eigenanbau und die Cannabis-Clubs beschränken könnte.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, die Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. In seinen ersten Eckpunkten hatte Lauterbach das noch bekräftigt. Dies ist nun voraussichtlich zunächst nicht geplant, sondern nur in regionalen Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung.

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