Grundsteuer-Erklärung: Finanzamt verschickt Erinnerungsschreiben
Grundsteuer-Deadline verpasst - Jetzt kommt Erinnerung vom Finanzamt
Wohnungs- und Hauseigentümer in Hessen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bekommen ab Montag Post vom Finanzamt. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt auf FFH-Anfrage bestätigt.
Demnach werden jetzt "Erinnerungsschreiben" versendet.
Rund 400.000 Erklärungen fehlen noch
87 Prozent der Betroffenen haben die Erklärung fristgerecht bis Ende Januar abgegeben, doch für rund 400.000 Grundstücke und Immobilien fehlt sie noch. Noch wollen die Finanzbehörden nicht mit Strafen drohen, sagte uns die Oberfinanzdirektion. Stattdessen enthält das Erinnerungsschreiben sogar hilfreiche Angaben zum eigenen Grundstück, die bisher von den Hauseigentümern mühsam zusammengesucht werden mussten. Allerdings geht aus dem nun veröffentlichen Musterschreiben hervor, dass es einen Versäumniszuschlag geben könnte. Wer die Erklärung jetzt nicht einreicht, muss außerdem damit rechnen, dass sein Grundstück, sein Haus geschätzt wird.
Finanzminister: "Letzte Erinnerung"
"Das wird die letzte Erinnerung sein", mahnte Finanzminister Boddenberg. "Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt." Diese Schätzungen seien jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Heißt: Es kann teurer werden als mit abgegebener Erklärung.
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