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EU-Einigung: Mehr Regeln für Künstliche Intelligenz

EU-Einigung - Mehr Regeln für Künstliche Intelligenz

Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten verständigten sich am Abend in Brüssel nach langen Verhandlungen auf entsprechende Regeln. Nach Angaben des EU-Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz.Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt.

Programme schneller und genauer 

Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI. Die EU-Kommission hatte das Gesetz im April 2021 vorgeschlagen. Demnach sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Die Hoffnung ist, dass die Regeln weltweit Nachahmer finden.

Verhandlungen fast gescheitert

Zuletzt wären die Verhandlungen allerdings fast gescheitert - an der Frage der Regulierung von sogenannten Basismodellen. Das sind sehr leistungsfähige KI-Modelle, die mit einem breiten Satz an Daten trainiert wurden. Sie können die Grundlage für viele andere Anwendungen sein. Dazu zählen etwa GPT. Deutschland, Frankreich und Italien hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basis-Technologie an sich. Aber auch die geplanten Regeln zur Gesichtserkennung durch KI, etwa zu Zwecken der Nationalen Sicherheit, sorgten für Streit. Das Europaparlament und die Staaten müssen dem nun vereinbarten Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.

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