Genderverbot an hessischen Unis - Gilt nur für Verwaltung, nicht für Lehre
In Hessen hat die Landesregierung ein umstrittenes Verbot von Genderzeichen wie dem Binnen-I und dem Gendersternchen eingeführt. Dieses Verbot betrifft jedoch nicht alle Bereiche der Hochschulen. Laut einer Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums, die am Montag veröffentlicht wurde, gilt das Verbot lediglich für die Verwaltungsaufgaben der Hochschulen.
Das bedeutet, dass Genderzeichen nicht in Gebührenbescheiden, bei der Vergabe von Studienplätzen oder Beförderungen verwendet werden dürfen. Lehre und Forschung sind von dieser Regelung ausgenommen.
Position des Wissenschaftsministers
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) äußerte sich kritisch über das Thema, betonte jedoch seine Verpflichtung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags. Er verwies zudem auf Bedenken, dass Genderzeichen für Menschen mit Lernbehinderungen oder nicht deutscher Muttersprache ein Hindernis darstellen könnten. Gremmels unterstrich die Vielfalt der deutschen Sprache, die auch ohne Genderzeichen inklusiv sein könne.
Universitäten gegen Genderverbot
Vor der Entscheidung hatten sich mehrere Universitäten gegen ein Genderverbot ausgesprochen. Der Präsident der Goethe-Universität Frankfurt betonte die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion an hessischen Hochschulen und warnte vor einem Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Koalitionsvertrag gibt Richtung vor
Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung, die seit Januar im Amt ist, wurde vereinbart, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen auf Genderzeichen verzichtet wird. Stattdessen soll eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgen.