Umwelthilfe kritisiert hessische Lärmaktionspläne scharf
Aktionspläne gegen Lärm - Umwelthilfe kritisiert Pläne aus Hessen
Im Kampf gegen krank machenden Lärm müssen die EU-Staaten regelmäßig Aktionspläne aufstellen. Für Hessen sind die aktuellen Entwürfe der drei Regierungspräsidien fertig. Die Deutsche Umwelthilfe hat diese scharf kritisiert.
Obwohl laut den Entwürfen insgesamt mehr als 20 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen von potenziell krank machendem Lärm betroffen seien, enthielten die Pläne keine "einzige verbindliche Lärmschutzmaßnahme", sagte der Verkehrsexperte Robin Kulpa in Berlin.
Nur unverbindliche Prüfaufträge
Auf insgesamt mehreren tausend Seiten würden lediglich unverbindliche Prüfaufträge und bereits abgelehnte Vorschläge aufgelistet. In Hessen stellen die drei Regierungspräsidien die Pläne auf.
Mehr als 1,34 Millionen von krank machendem Lärm betroffen
Die Entwürfe gäben auch eine Einschätzung, wie viele Menschen in den zurückliegenden fünf Jahren durch Lärmschutzmaßnahmen entlastet wurden, erläuterte Kulpa von der Umwelthilfe. Demnach waren mehr als 1,34 Millionen Menschen von krank machendem Lärm betroffen - rund 17.000 Menschen wurden entlastet. "Bei gleichbleibender Geschwindigkeit würde das Land 394 Jahre brauchen, um alle Menschen, die in Hessen unter Verkehrslärm leiden, geringfügig zu entlasten."
Keine verbindlichen Grenzwerte
Problematisch ist nach den Worten von Kulpa, dass es beim Lärm - anders als bei der Luftbelastung - keine verbindlichen Grenzwerte gibt, lediglich Orientierungswerte. "Daher gibt es beim Lärmschutz wenig Bewegung", kritisierte der Experte. Nach Einschätzung der Umwelthilfe lässt sich der Straßenlärm schnell und preiswert verringern, und gleichzeitig der Klimaschutz verbessern. Dafür müssten unter anderem mehr Tempo-30-Zonen eingerichtet und der Durchgangsverkehr für Lastwagen eingeschränkt werden.
Gesetzliche Vorgaben würden erfüllt
Die Regierungspräsidien verwiesen darauf, dass im Unterschied zu anderen Bundesländern die Lärmaktionspläne in Hessen nicht von den Gemeinden aufgestellt werden. Daher müssten sich die Pläne darauf beschränken, Prüfaufträge etwa für die Straßenverkehrsbehörden festzulegen, den Kommunen Hinweise auf Lärmprobleme zu geben und Vorschläge für Lösung zu machen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Aufstellung der Pläne würden erfüllt, bekräftigten die drei Regierungspräsidien.
Lärmaktionspläne alle fünf Jahre
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Diese Daten fließen in Lärmaktionspläne ein, die alle fünf Jahre aufgestellt werden und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten müssen. Ruhige Gebiete sollen von einer Zunahme von Lärm geschützt werden.