Zum Teil verfassungswidrig - BKA-Gesetz muss geändert werden
Das Bundesverfassungsgericht sieht Änderungsbedarf beim Bundeskriminalamt-Gesetz. Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass einige Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und -speicherung teilweise verfassungswidrig sind.
Dies sei nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Ein Kritikpunkt war die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Verfassungsbeschwerde
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte gegen das 2017 reformierte BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der gemeinnützige Verein forderte klare verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und die Speicherung von Daten. Die GFF bemängelte konkrete Regelungen des Gesetzes.
Vorgeschichte der Gesetzesänderung
Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht über die Befugnisse der Sicherheitsbehörden geurteilt. Teile wurden damals als verfassungswidrig erklärt, was zu Anpassungen führte. Die überarbeitete Fassung des BKA-Gesetzes ist seit Mai 2018 in Kraft.