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Lebenslange Haft für Mord vor Augen der Tochter

Vor den Augen der Tochter - Lebenslange Haft für Mord an Ex-Frau

Das Landgericht Darmstadt verurteilte einen Mann zu lebenslanger Haft (Archivbild).
© Christoph Schmidt/dpa

Das Landgericht Darmstadt verurteilte einen Mann zu lebenslanger Haft (Archivbild).

Ein Mann wird für den Mord an seiner Ex-Frau vom Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine elfjährige Tochter hatte die Tat miterlebt.

Wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht Darmstadt einen 35-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Tat am Ende der Verhandlungen gestanden

Der Mann hatte kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung gestanden, Anfang Dezember 2024 seine frühere Ehefrau in ihrer Wohnung im südhessischen Bensheim getötet zu haben. Bis dahin hatte er behauptet, die 34-Jährige hätte sich mit Messerstichen in ihren Hals selbst umgebracht. 

Tochter tritt als Zeugin auf

Allerdings hatte seine Tochter die Tat gesehen - die Elfjährige sagte vor Gericht als Zeugin aus. Zudem sprach das rechtsmedizinische Gutachten gegen Selbsttötung.

Angeklagter wollte Emanzipation nicht akzeptieren

Der Angeklagte habe nicht akzeptieren können, dass seine Frau sich emanzipiert habe, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung. "Wer einen Menschen tötet, weil dieser ihm nicht folgen will, der stellt das Besitzdenken über das Leben." 

Ehe war 2024 geschieden worden

Das Paar lebte seit 2021 in Deutschland. Ihre zwölfjährige Ehe war im Sommer 2024 geschieden worden. Sie habe die Scheidung gewollt, unter anderem wegen häuslicher Gewalt und weil er sie und eine Tochter 2022 während einer Iran-Reise zurückgelassen habe. Dies war im Laufe des Prozesses öffentlich geworden.

Richter zeichnet Tatabend nach

Der Vorsitzende Richter zeichnete den Tatabend nach: An dem Abend im Dezember 2024 habe der 35-Jährige angeblich die Kinder sehen wollen. In der Küche der Wohnung seiner Ex-Frau habe es eine Auseinandersetzung gegeben. Der Mann habe zum Messer gegriffen.

Mord, kein Totschlag

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte. Die Verteidigung hatte, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf Totschlag plädiert, weil die Tat auf einen Streit folgte und der Angeklagte verzweifelt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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