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Frau in Frankfurt auf Gleise gestoßen: Täter schuldunfähig

Frau auf die Gleise gestoßen - Täter soll dauerhaft in die Psychiatrie

Ela Siir Karatas

Reporterin
Ela Siir Karatas

Die vor die S-Bahn gestoßene Frau konnte sich selbst retten.
© dpa

Die vor die S-Bahn gestoßene Frau konnte sich selbst retten. (Symbolbild)

Eine Frau wartet in der Frankfurter Hauptwache auf die S-Bahn. Als der Zug einfährt, stößt ein Mann sie ins Gleisbett. Jetzt wird er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht.

“In seiner Vorstellung stellte sie wohl eine Bedrohung für ihn dar, das ist Ausdruck seiner Krankheit”, sagt die Vorsitzende Richterin im Frankfurter Landgericht. 

Tat von Überwachungskamera aufgezeichnet

Die Tat in der S-Bahn-Station Hauptwache am Vormittag des 2. Januar 2025 wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet und in der Verhandlung gezeigt. Darauf ist zu sehen, wie sich die Tat innerhalb weniger Sekunden abspielt: Der jetzt 39-Jährige läuft zunächst hinter der am Bahnsteig stehenden Frau entlang, dreht sich nach wenigen Metern um, geht zurück und stößt sie mit beiden Händen kräftig in den Rücken, während die S-Bahn einfährt.

Frau ist ehemalige Leistungssporterlin

Die heute 38-Jährige ehemalige Leistungssportlerin stürzt ins Gleisbett, springt jedoch sofort wieder auf und klettert laut Richterin “katzengleich” schnell zurück auf den Bahnsteig. Passanten rennen zu ihr, andere laufen dem Täter hinterher. Der Lokführer hatte sofort eine Notbremsung eingeleitet und die Bahn rund 20 Meter vor dem Ort des Sturzes zum Stehen gebracht. 

 

Frau vor fahrende Bahn gestoßen Täter und Opfer kannten sich nicht

Nachdem er eine Frau an der Frankfurter S-Bahn-Haltestelle Hauptwache ins…

Bahn war langsamer unterwegs

Der Zug war mit einem Tempo von 36 Kilometern pro Stunde und damit ungewöhnlich langsam eingefahren. “Ansonsten wäre die Sache anders ausgegangen”, so die Richterin. Üblich ist Tempo 60. Juristisch gesehen handele es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag, wie die Richterin erläuterte. 

Täter ist schuldunfähig

Da der Mann wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, ging es in dem Prozess jedoch nicht um eine Haftstrafe, sondern um seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Einen Tag nach der Tat war der obdachlose Mann dort bereits eingewiesen worden, seitdem wird er in der Klinik behandelt. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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