KI-Pornos im Netz - Hessen verstärkt Kampf gegen Deepfakes
Angebliches Sexangebot samt privater Handynummer im Internet? Immer mehr täuschend echte Deepfakes bedrohen Frauen. Hessen will nun mit gezielten Maßnahmen dagegen vorgehen.
Polizei und Justiz in Hessen wollen ihren Kampf gegen sexualisierte digitale Gewalt deutlich intensivieren. In der bundesweiten Debatte um die Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und KI-manipuliertem Material - sexualisierte Deepfakes - im Internet haben Hessens Innenminister Roman Poseck und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) in Wiesbaden zahlreiche neue Maßnahmen vorgestellt.
Neue Ermittlungs-Einheiten
Unter anderem wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine neue Einheit "Digitale Gewalt" eingerichtet. Gleichzeitig würden Polizeibeamte für das Thema sensibilisiert, Opfer künftig besser betreut und ein neues Datenanalyse-Tool angeschafft, sagte Innenminister Poseck.
Bessere Betreuung von Opfern
Innenminister Poseck sprach von möglichen "gravierenden psychischen, sozialen und beruflichen Folgen" für betroffene Frauen. Diese könnten "mit Rufschädigung, Erpressung oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert werden".
Betroffene von der Polizei weggeschickt?
Minister Poseck hatte nach eigenen Worten Berichte gesehen, wonach außerhalb von Hessen Betroffene auch teils von der Polizei "weggeschickt wurden". Der CDU-Politiker betonte: "Das wollen wir nicht." Betroffenen müsse vermittelt werden, "dass sie nicht alleine sind".
Die Pläne des Innenministeriums im Detail:
- Zum 1. April richtet das Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden eine zentrale Ansprechstelle für Deepfakes ein.
- Diese erstellt schrittweise ein landesweites Lagebild, das den Ermittlern einen Überblick über die Fälle geben soll.
- Neue Handlungsempfehlungen sollen die gut 16.000 Polizisten in Hessen noch mehr über digitale Gewalt informieren - etwa für die Anzeigenaufnahme, die Beweissicherung und die Löschmöglichkeiten.
- Hessens Polizei analysiert kurzfristig den Markt für Software zur Erkennung von Deepfakes, um Ermittler bestmöglich technisch zu unterstützen.
- Neben der intensivierten Betreuung von Betroffenen sollen die Angebote der Prävention bei Deepfakes mit zusätzlichen Informationen erweitert werden. Das bezieht sich etwa auf Videos für junge Menschen, Elternveranstaltungen, digitale Präventionsmessen und Aktionstage.
Die Pläne des Justizministeriums im Detail:
- Bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt entsteht die neue Einheit Digitale Gewalt.
- Die Beauftragte für die Verfolgung von Catcalling-Straftaten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die sich bisher etwa um sexuell anzügliches Rufen gegenüber Frauen kümmert, bekommt entsprechend mehr Zuständigkeiten. Künftig ist sie die Beauftragte für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund.
- Zusammen mit der neuen Einheit Digitale Gewalt sensibilisiert und berät diese Expertin die Staatsanwaltschaften im Land bei digitaler Gewalt.
- Hessen dringt beim Bund darauf, dass dieser den Gesetzentwurf vom Dezember 2025 zu einer dreimonatigen Speicherpflicht von IP-Adressen für Internetanbieter rasch umsetzt, damit Ermittler leichter mutmaßliche Täter identifizieren und sexualisierte Deepfakes ahnden können.
Bundesregierung will Gesetzesänderung
Die Bundesregierung plant mit Blick auf sexualisierte digitale Gewalt auch eine andere Gesetzesänderung: Sexualisierte Deepfakes sollen künftig bestraft werden. Vermutlich wird der Bundestag im Herbst darüber entscheiden. Hessen dringt darauf, hier somit rasch Lücken im Strafrecht zu schließen, die mit dem rasanten Fortschritt der KI entstanden sind.
EU plant Verbot von KI-Systemen
Unterdessen will das Europäische Parlament ein Verbot für bestimmte KI-Systeme, die künstliche Nacktbilder generieren können. Die Abgeordneten sprachen sich in Brüssel mit großer Mehrheit für ein Verbot von sogenannten Nudifier-Systemen aus, die Künstliche Intelligenz verwenden, um Bilder zu erstellen oder zu manipulieren, die sexuell explizit oder intim sind und einer identifizierbaren realen Person ähneln, ohne dass diese zugestimmt hat.
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