Abgeordnete und Mitarbeiter - Verfassungstreue-Check im Landtag
Im hessischen Landtag soll ein mehrstufiges Verfahren sicherstellen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen verfassungstreu sind. Wie kommt die Überprüfung voran?
Vor drei Monaten hat der hessische Landtag eine Überprüfung von Beschäftigten auf ihre Verfassungstreue gestartet - inzwischen sind nahezu alle Fragebögen beantwortet. "Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen haben die Selbstauskunft fristgerecht abgegeben", teilte ein Sprecher des Landtags auf dpa-Anfrage mit. Auch bei den persönlichen Beschäftigten der Abgeordneten sei die Quote außerordentlich hoch. Mit den letzten Rückläufen werde in diesen Tagen gerechnet, erklärte der Sprecher. Eine Bewertung könne erst erfolgen, wenn alle Fälle abgearbeitet seien.
Die Selbstauskunft ist der erste Schritt einer unter Umständen mehrstufigen Überprüfung. Bei sämtlichen Beschäftigten wurden neben der Selbstauskunft zudem die Führungszeugnisse für Behörden angefordert. Ein einfaches Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Im Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sind zusätzliche Informationen aufgeführt, etwa der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis.
Es geht um mögliche Gehaltsstreichungen und Hausverbote
Hessens Landtag überprüft aktuell alle rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auf Verfassungstreue - auch Praktikanten. Das Landesgesetz hierzu war am 1. Februar in Kraft getreten. Der Landtag will nach den Worten von Präsidentin Astrid Wallmann (CDU) sicherstellen, "dass Verfassungsfeinde nicht aus Steuergeldern finanziert werden und auch keinen Zugang zur Infrastruktur erhalten". Es geht also um mögliche Gehaltsstreichungen und Hausverbote.
Fragen nach Straftaten und Geheimdiensten
In den Fragebögen wird etwa nach "vorsätzlichen Straftaten und Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche oder geheimdienstliche Betätigung" gefragt. Ergeben sich Zweifel an der Verfassungstreue, kann die Präsidentin mit Zustimmung des Mitarbeiters auch Polizei und Verfassungsschutz fragen, "ob und welche Erkenntnisse dort vorhanden sind". Verweigert ein Betroffener seine Zustimmung, kann ihm der Geldhahn zugedreht werden. Zuvor muss er indes angehört werden. Wallmann entscheidet darüber zusammen mit dem Präsidium des Landtags, in dem alle fünf Fraktionen - CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP - vertreten sind.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten bekommen das Gehalt von der sogenannten Bezügestelle - die gegebenenfalls ihre Überweisungen stoppen kann. Fraktionsmitarbeiter erhalten laut dem Landtag ihr Geld aus dem Topf der Personalmittel, die den Fraktionen zugewiesen werden. Diese müssen nötigenfalls selbst den Geldfluss stoppen.