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Poseck: Für AfD-Verdachtsfall reichen öffentliche Quellen

AfD-Verdachtsfall? - Für Poseck reichen öffentliche Quellen

Der Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beschäftigt die Justiz - hier das Verwaltungsgericht Wiesbaden. (Archiv)
© Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Der Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beschäftigt die Justiz - hier das Verwaltungsgericht Wiesbaden. (Archiv)

Verfassungsschützer haben Hessens AfD als rechtsextremen Verdachtsfall registriert. Dafür reichen laut Innenminister Zitate in sozialen Medien aus. Im Gerichtsstreit legt die AfD Berufung ein.

Für die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall in Hessen sind laut Innenminister Roman Poseck keine geheimdienstlichen Maßnahmen nötig gewesen. "Die Radikalisierung der Partei ist in den sozialen Medien ausreichend zu erkennen", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte kürzlich geurteilt, dass die hessische AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei hat inzwischen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dagegen Berufung eingelegt.

 "Unerträglicher Verstoß gegen Menschenwürde von Flüchtlingen"

Poseck sagte, die AfD-Landtagsabgeordnete Anna Nguyen habe nach einer Parlamentsdebatte im Mai "in Richtung CDU gepostet, dass wir das Geld der arbeitenden Bevölkerung veruntreuen würden. Und Millionen Afghanen und Syrer auf unschuldige Frauen und Mädchen loslassen würden." Das sei ein unerträglicher Verstoß gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen, betonte der Innenminister. 

Nguyen hatte sich mit dem von Poseck zitierten Wortlauf am 22. Mai auf X geäußert. Auf dpa-Anfrage sagte sie jetzt laut einem Sprecher ihrer Fraktion: "Ich nehme nichts zurück." Der AfD zufolge ist sie "Tochter christlich-vietnamesischer Flüchtlinge".

"100 Jahre nach dem Reichsparteitag der NSDAP"

Poseck ergänzte zu ihrem Post: "Das steht für mich beispielhaft für die erschreckende Entwicklung auch der hessischen AfD." Er erkenne nicht, dass es gegen einen solchen Post in irgendeiner Art und Weise Widerspruch gibt, sagte der Minister. Er sehe daher "auch bei der Führungsspitze der hessischen AfD eine Mitverantwortung für solche unerträglichen Entgleisungen". 

Aktuell - mit Blick auf den Bundesparteitag der Partei am Wochenende - kritisierte der Minister: "Dass die AfD in Thüringen exakt 100 Jahre nach dem Reichsparteitag der NSDAP zusammenkommt, ist mehr als instinktlos. Es soll damit offensichtlich ein bewusstes Signal für die politische Richtung gesetzt werden." 

Der Bundesparteitag der AfD in Erfurt hat viele Gegendemonstranten auf den Plan gerufen.
© Heiko Rebsch/dpa

Der Bundesparteitag der AfD in Erfurt hat viele Gegendemonstranten auf den Plan gerufen.

Er habe volles Verständnis für den Protest von Tausenden Gegendemonstranten in Erfurt - aber nicht für gewaltsamen Widerstand, ergänzte Poseck. Polizisten dort verdienten Respekt: "Übergriffe aus dem linksextremen Lager, wie wir sie auch im November bei der Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen erlebt haben, sind unerträglich."

Hessens AfD-Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert hatten nach dem Wiesbadener Gerichtsurteil kritisiert, die Einstufung als Verdachtsfall sei politisch motiviert. Laut Lambrou ist es falsch, einzelne Aussagen zur Begründung eines Verdachtsfalls heranzuziehen, statt das ganze Bild der Aussagen aus der Partei anzusehen, das zu 99,9 Prozent in Ordnung sei. 

Gerichtsstreit geht in die zweite Instanz

Über die von der AfD eingelegte Berufung entscheidet in zweiter Instanz der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Poseck, früher Justizminister und zuvor höchster Richter Hessens, sagte, die Berufung sei "in unserem Rechtsstaat das gute Recht" der AfD. Er sei aber zuversichtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil bestätigen werde. Er hoffe auf eine Entscheidung "in überschaubarer Zeit" im Sinne des Schutzes der Demokratie.

Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, hofft im Gerichtsstreit um die hessische AfD auf eine zweitinstanzliche Entscheidung «in überschaubarer Zeit». (Archivbild)
© Andreas Arnold/dpa

Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, hofft im Gerichtsstreit um die hessische AfD auf eine zweitinstanzliche Entscheidung «in überschaubarer Zeit». (Archivbild)

Der Politologe Christian Stecker hatte kürzlich der dpa mit Blick auf den Verfassungsschutz gesagt: "Der eigentliche Kollateralschaden für die demokratische Gesellschaft besteht darin, dass es einer staatlichen Behörde überlassen ist, in Behördendeutsch zu bewerten, ob die Ansichten der AfD radikal oder extrem oder undemokratisch sind." Die pauschalen Einstufungen würden in der öffentlichen Debatte oft reflexhaft übernommen, ohne die jeweiligen Themen detailliert zu würdigen. Belege des Verfassungsschutzes blieben teils unter Verschluss und damit nicht nachvollziehbar, ergänzte der Professor der Technischen Universität Darmstadt.

"Dabei müssen die Einstufungen des Verfassungsschutzes kritisch gesehen werden, da sie oft auf unklaren Begrifflichkeiten und sehr weitreichenden Interpretationen beruhen", erläuterte Stecker. Eine demokratische Gesellschaft sollte selbst darüber streiten, welche Positionen akzeptabel seien oder nicht.

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