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Frankfurter wehrt sich erfolgreich gegen Google-Luftbilder

Gericht verbietet Luftbilder - Frankfurter siegt gegen Google Maps

Sarah Maxen

Redakteurin
Sarah Maxen

© dpa

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Google, 3D-Luftaufnahmen eines Wohngrundstücks ohne Zustimmung des Eigentümers zu veröffentlichen (Symbolfoto).

Wer sein Haus und seinen Garten vor fremden Blicken aus der Luft schützen will, kann sich erfolgreich gegen Aufnahmen auf Google Maps und Google Earth wehren. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem US-Konzern untersagt, 3D-Bilder des Grundstücks eines Frankfurters ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen. Das Urteil stärkt die Privatsphäre von Immobilienbesitzern deutlich.

Der Kläger, der mit seiner Familie ein Wohnhaus in Frankfurt bewohnt, wandte sich juristisch gegen die detaillierte dreidimensionale Abbildung seines Zuhauses. 

Persönlichkeitsrecht verletzt

Wie aus dem Urteil des Landgerichts hervorgeht, verletzen die Darstellungen aus der Luft den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies gilt insbesondere, da die Bilder auch den rückwärtigen Garten zeigen, der für den Publikumsverkehr von der Straße aus nicht einsehbar ist.

Heimliche Aufnahmen aus der Luft

Der persönliche Rückzugsbereich erstrecke sich auf das gesamte eingefriedete Grundstück, teilte die Zivilkammer mit. Die Richterinnen und Richter kritisierten, dass das Bildmaterial heimlich aus großer Höhe durch eine Art „Ausspähung“ erlangt werde. Für Betroffene sei es unmöglich, sich vor unangekündigten Überflügen zu schützen oder bestimmte Teile des Gartens rechtzeitig zu verdecken.

Sicherheitsrisiko

Neben unzulässigen Rückschlüssen auf die Lebensweise oder die Gartengestaltung sahen die Juristen noch ein handfestes Sicherheitsrisiko: Durch die detaillierten Satellitenbilder würden potenzielle Zugänge zum Haus für jedermann offengelegt.

Gericht weist Googles Argumente zurück

Das Argument des Suchmaschinenbetreibers, man wolle zur Demokratisierung von Wissen beitragen, ließ das Gericht nicht gelten. Zwar sei dieser Zweck legitim, er rechtfertige aber nicht das belastende Eindringen in private Rückzugsräume. Der angebliche Abenteuergeist erschöpfe sich laut Gericht oft in reiner Neugier oder in unredlichen Absichten, wie etwa der Vorbereitung von Einbrüchen.

Auch für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, den Städtebau oder die Umweltplanung seien heimliche Aufnahmen privater Grundstücke durch ein Unternehmen wie Google nicht zwingend erforderlich, so die Kammer.

Novum in der hessischen Rechtsprechung

Der Frankfurter Immobilienbesitzer hatte in der Vergangenheit bereits erfolgreich durchgesetzt, dass sein Haus bei den Straßenansichten von Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht wird. Sein Vorgehen gegen die 3D-Luftansichten betritt in Hessen juristisches Neuland. Bislang gab es hierzu keine vergleichbaren gerichtlichen Entscheidungen im Bundesland – und das, obwohl das Land Hessen selbst seit dem Jahr 2022 amtliche Geodaten und 3D-Geländemodelle kostenfrei im Internet zur Verfügung stellt.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung (Aktenzeichen: 2-03 O 388/25) könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit digitalen Kartendiensten haben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Google hat nun die Möglichkeit, die Entscheidung mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anzufechten.

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