Frau mit Stuhl umgekippt: So urteilt ein Frankfurter Gericht
Passt auf, wo ihr euch hinsetzt - Frankfurter Gerichtsurteil zu Stuhl-Sturz
Wer sich in einem Restaurant auf einen ausgefallenen Stuhl setzt, muss selbst darauf achten, nicht umzukippen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jetzt in einem kuriosen Fall entschieden.
Eine Frau hatte ein Frankfurter Restaurant verklagt, weil sie dort von einem ungewöhnlich geformten Stuhl gefallen war. Das Designermöbel war wie eine überdimensionale Hand gestaltet: Die Sitzfläche lag im Handteller, die Finger bildeten die Rückenlehne, Stuhlbeine gab es keine - stattdessen stand der Stuhl auf einer schmalen, armähnlichen Säule.
Frau wollte Schadensersatz von Frankfurter Restaurant
Nach wenigen Minuten kippte die Frau aus bislang ungeklärten Gründen zur Seite und brach sich dabei den linken Ringfinger. Von dem Restaurant forderte sie daraufhin rund 7.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihr Argument: Das Sitzmöbel habe nicht der genormten Form für Stühle entsprochen und sei deshalb zu wacklig.
Gericht: Gast muss selbst aufpassen
Sowohl das Landgericht als auch nun das OLG Frankfurt lehnten die Forderung jedoch ab. Die Richter stellten klar: Ein Gastwirt sei zwar verpflichtet, seinen Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt zu ermöglichen - diese Pflicht gehe aber nicht so weit, dass der Gast komplett von der eigenen Vorsicht entbunden werde. Restaurantbesucher müssten also selbst darauf achten, nicht mit dem Stuhl umzukippen. Den Gastronom treffe dabei keine Schuld.
Höheres Umkipp-Risiko bei Designer-Stühlen vertretbar
"Wenn sich ein Gast auf einen solchen Stuhl setzt, muss er sein Verhalten an die besonderen Kipp-Eigenschaften des Möbelstücks anpassen", formuliert es das Gericht. Das gelte im Fall der Frau auch für einen nicht genormten Stuhl: Design und Optik dürften in der Gastronomie durchaus eine Rolle spielen, auch wenn dadurch ein höheres Umkipp-Risiko entstehe. Nach diesem Hinweis zog die Klägerin ihre Berufung zurück - das Urteil ist damit rechtskräftig.