Nach Strompreisbremse können große Konzerne Boni-Zahlungen nachholen
Nach Strompreisbremse - Konzerne können Boni-Zahlungen nachholen
Großkonzerne wie die Deutsche Bahn können im neuen Jahr wegen der Strompreisbremse zurückgehaltene Boni an ihre Geschäftsleitungen auszahlen. Mit dem Ende der Strompreisbremse entfällt auch das sogenannte Boni-Verbot, wie aus einem Bericht von "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR hervorgeht.
Das Boni-Verbot galt 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 25 Millionen Euro aus der Strompreisbremse erhalten haben. Da die Preisbremse zum Jahresende ausläuft, fällt auch das Boni-Verbot. Vom Verbot betroffen waren zusätzliche Vergütungen, die das Jahr 2023 betreffen. Darüber hinaus durften Boni für die Vorjahre im Jahr 2023 nicht ausgezahlt werden.
Auch Bahn betroffen
Weil die Bahn die Strompreisbremse in Anspruch genommen hat, erhielten die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn ihre zusätzlichen Vergütungen bisher nicht. Neben der DB dürften nur wenige Unternehmen in Deutschland ebenfalls betroffen sein. Dass die Bahn die variablen Vergütungen auch tatsächlich auszahlen wird, gilt als sicher.
Millionenbonus für Bahnchef
Bahn-Vorstandschef Richard Lutz wird laut dem Geschäftsbericht für das Jahr 2022 einen Bonus von mehr als 1,26 Millionen Euro erhalten. Infrastrukturvorstand Berthold Huber bekommt demnach 699.000 Euro "variable Vergütung", wie der Bonus bei der Bahn genannt wird. Personalvorstand Martin Seiler, der derzeit mit der Lokführergewerkschaft GDL über neue Tarifverträge verhandelt, erhält 736.000 Euro zusätzlich. Im Vergleich zu den Managergehältern in anderen Branchen sind die Vergütungen für die DB-Vorstände eher gering.