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EU ermittelt gegen Booking.com: Der Vorwurf

EU ermittelt gegen Booking.com - Das wird der Plattform vorgeworfen

Booking.com
© Fabian Sommer/dpa

Das Reiseportal Booking.com hat seinen Hauptsitz im niederländischen Amsterdam. (Symbolbild)

Die Europäische Kommission ermittelt gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Die Plattform steht unter anderem im Verdacht, nicht genug gegen Betrüger auf der Plattform getan zu haben, wie aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervorgeht. 

Dabei geht es demnach etwa um gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und andere Maschen zum Nachteil von Verbrauchern. 

Angebote nicht entfernt?

Konkret will die EU-Kommission prüfen, ob sich das Online-Portal mit niederländischem Firmensitz ausreichend bemüht, diese regelwidrigen Angebote zu entfernen. 

Booking.com teilte mit, man arbeite uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission zusammen. Man setze sich weiterhin dafür ein, gemeinsam mit den zuständigen Behörden Online-Betrug zu bekämpfen und Reisende sowie Partner zu schützen.

Zahl der Betrugsversuche um 500 Prozent gestiegen 

Die Ermittlungen kommen zu einer Zeit, in der Verbraucherschützer vor einer wachsenden Zahl von Online-Betrugsfällen warnen. Booking.com selbst berichte von einem Anstieg der Betrugsfälle auf seiner Plattform um 500 Prozent weltweit, hieß es von Kommissionsbeamten. 

Im ersten Halbjahr 2026 sind demnach 1.072 Betrugsmeldungen eingegangen, die zu einem Schaden in Höhe von 82.000 Euro führten. Dies entspreche einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr, so die EU-Kommission.

Im Fokus der Ermittelungen stehen auch Phishing-Versuche auf der Buchungsplattform. Phishing ist eine der häufigsten Betrugsmaschen im Internet. Dabei versuchen Cyber-Kriminelle, durch Antworten auf gefälschte Nachrichten an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen.

Schützt Booking.com sensible Daten ausreichend? 

Die EU-Kommission untersucht in den Ermittlungen gegen Booking.com, wie die Plattform Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergibt und wie das Schreiben von Nachrichten auf der Plattform funktioniert. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob das Unternehmen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass Daten der Nutzerinnen und Nutzer missbraucht werden. 

Die Brüsseler Behörde teilte mit, dass die Eröffnung des Verfahrens noch nichts darüber aussage, ob Booking.com tatsächlich gegen geltende EU-Regeln verstoßen hat. "Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen", sagte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. 

Die Brüsseler Internetwächter wollen sich zudem genauer ansehen, wie transparent Booking.com mit bezahlter Werbung umgeht. Konkret geht es darum, welche Suchergebnisse für einen Aufpreis auf der Buchungsplattform weiter oben erscheinen und ob diese klar als Werbung gekennzeichnet sind. 

Anbieter von Unterkünften könnten ihre Angebote in den Suchergebnissen von Booking.com besser sichtbar machen, indem sie eine höhere Provision zahlten, teilte die EU-Kommission mit. Nutzer sollten klar erkennen können, dass es sich bei diesen "hervorgehobenen Angeboten" tatsächlich um Werbung handele. Die Verbraucher müssen nach Ansicht Brüssels zudem ausreichend Informationen dazu haben, wie sie die Einstellungen zur Werbung selbst ändern können.

Brüssel kann Geldstrafen verhängen 

Grundlage des Verfahrens der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Der DSA soll das scharfe Schwert der EU gegen große Online-Plattformen sein und gilt seit Februar 2024. 

Die Brüssel Internetwächter haben auf Grundlage des Gesetzes bereits zahlreiche Verfahren etwa gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat oder große Pornoplattformen eröffnet. Gegen Elon Musks soziales Netzwerk X oder die Online-Händler Temu und AliExpress verhängte die EU-Kommission bereits Millionenstrafen, weil sich die Unternehmen nach Ansicht Brüssels trotz Ermahnungen nicht an die Regeln hielten.

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