Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen in Hessen startet
Bußgeld und Tätigkeitsverbote - Impfpflicht in Gesundheitsberufen startet
Ausführlich wurde sie diskutiert, nun steht sie an: Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken startet. Die Arbeitnehmer mussten bis heute (15. März) Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.
Bis Ende März müssen die Einrichtungen nun an die Gesundheitsämter melden, welche Mitarbeiter keinen Nachweis vorgelegt haben, heißt es vom Sozialministerium. Anschließend würden die Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert werden, innerhalb von vier Wochen diesen Nachweis nachzureichen.
Erst Bußgeld, dann Tätigkeitsverbot
Nach Ablaufen der Frist kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen - in Hessen drohen 2500 Euro. Erst in einer letzten Stufe prüft das Gesundheitsamt gemeinsam mit der Einrichtung ein mögliches Tätigkeitsverbot. Dieses solle frühestens sechs Wochen nach Entscheidung des Gesundheitsamts wirksam werden.
Etwa neun Prozent wohl nicht geimpft
Etwa 245.000 Menschen sind in Hessen von der Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen betroffen. Davon sind laut Sozialminister Kai Klose (Grüne) etwa neun Prozent noch ungeimpft, bzw. haben keinen Impf-Nachweis vorgelegt. Klose sagte im Gespräch mit HIT RADIO FFH, er sei jedoch zuversichtlich, dass sich noch viele Betroffene impfen lassen werden.
Meldungen über ein Online-Portal
Über ein Online-Melde-Portal vom Land Hessen sollen die Beschäftigten ohne Impf- oder Genesenennachweis sich registrieren können, heißt es vom Sozialministerium. Auf FFH-Nachfrage beim Odenwaldkreis zum Beispiel zeigt sich, dass sich bisher "vereinzelt Einrichtungen bereits gemeldet" hätten. Auch im Wetteraukreis gab es erste Meldungen, Pressesprecher Michael Elsaß spricht von mehreren hundert.
Bereits mehrere hundert Meldungen im Wetteraukreis
Das seien vor allem Reinigungskräfte, Haustechnik, Hausmeister. Um Pflegekräfte handele es sich dagegen eher in Einzelfällen. "Wir werden nach dem 15. März Kontakt zu den Gemeldeten aufnehmen, Gespräche anbieten, zu Impfungen motivieren und Sanktionen androhen - bis hin zum Beschäftigungsverbot", so der Pressesprecher vom Wetteraukreis.
Auch Azubis und Freiwillige von Impfpflicht betroffen
Neben Klinik- und Altenpflegepersonal sind von der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch beispielsweise Ergotherapeuten, Pysiotherapeuten oder Hebammen betroffen. Unter die Impfpflicht fallen laut Bundesgesundheitsministerium auch Auszubildende, Studierende, die in der betroffenen Einrichtung praktische Ausbildungsabschnitte absolvieren, Personen, die ihren Freiwilligendienst ableisten, sowie Zeitarbeitskräfte.