Corona-Testzentren: Betreiber muss Geld nicht zurückzahlen
56 Millionen für Corona-Tests - Betreiber muss Geld nicht zurückzahlen
Corona-Testzentren haben das Land Hessen ein Vermögen gekostet. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat von einer Firma aus Mittelhessen Millionen zurückgefordert. Zu Unrecht, hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Die Begründung: Trotz einzelner Fehler bei den Abrechnungen, dürfe die KV nicht das gesamte Geld zurückfordern. Die Betreiber-Firma aus dem Lahn-Dill-Kreis hatte insgesamt über zwei Millionen Tests durchgeführt.
56 Millionen für Corona-Tests
Das Unternehmen hatte der KV Hessen über 56 Millionen Euro dafür in Rechnung gestellt. Dabei kamen Zweifel auf, ob wirklich alle Leistungen so erbracht wurden, wie abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung wollte deshalb das gesamte Geld zurück.
Forderung der Kassenärzte nicht rechtens
Dagegen wehrte sich der Konzern und ging bis vor den Verwaltungsgerichtshof. Der entschied jetzt: Trotz einzelner Fehler bei den Abrechnungen, ist die Forderung der KV nicht rechtens. Es sei nicht ersichtlich, dass der Betreiber systematisch falsch abgerechnet habe.