Verwaltungsgericht hält Gießener Verkehrsversuch für rechtswidrig
Umstrittener Verkehrsversuch - Stadt Gießen setzt auf Erfolg vor VGH
Paukenschlag im Zusammenhang mit dem großen Gießener Verkehrsversuch am Anlagenring: Dieser könnte abgeblasen werden, bevor er richtig gestartet ist. Das Verwaltungsgericht hält den Verkehrsversuch nämlich für rechtswidrig. Dagegen hat die Stadt nun Beschwerde eingelegt.
Bürgermeister Alex Wright sagte dazu heute (Dienstag) auf einer Pressekonferenz: "Wir werden wie vom Gericht gewünscht nachweisen, dass für Radfahrer eine "einfache Gefahrenlage" auf dem Anlagenring besteht. Das zeigen schon die Unfallzahlen. Jeder dritte schwerverletzte Unfallteilnehmer auf dem Anlagenring ist ein Radfahrer."
Richter sehen gesetzliche Voraussetzungen für Versuch nicht erfüllt
In seinem Beschluß hatten die Richter argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den großangelegten Verkehrsversuch nach aktueller Kenntnislage nicht vorlägen. Zu diesem Beschluss kam das Verwaltungsgericht durch den Eilantrag von zwei Anwohnern, die ursprünglich gegen drei neue Straßenschilder im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch vorgehen wollten.
Stadt setzt Baumaßnahmen zunächst fort
Bürgermeister Wright kündigte an, den geplanten Umbau des Anlagenrings weiter fortzusetzen. Er rechne mit einer baldigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, da es sich ja um ein Eilverfahren rechne. Die Stadt gehe davon aus, dass der Verkehrsversuch am Ende fortgesetzt werden würde. Allerdings werde die Stadt ab sofort auch den Rückbau planen.
Radfahrer müssten künftig auf dem Anlagenring geschützt werden
Sollte der Verkehrsversuch auch vor dem Verwaltungsgerichtshof scheitern, müsste die Stadt über andere Möglichkeiten nachdenken, für ausreichend Schutz der Radfahrer auf dem Anlagenring zu sorgen. Dies würde bedeuten, entsprechend markierte Radfahrstreifen einzurichten.
Eilantrag während der Umbaumaßnahmen
Die Anwohner störten sich an der neuen Beschilderung in Seitenstraßen vom Anlagenring, welcher im Rahmen des Verkehrsversuch für Autofahrer zur Einbahnstraße werden soll. Aktuell laufen dazu die ersten Umbaumaßnahmen. Seit Beginn der Umbaumaßnahmen am 19. Juni ist die bisher geltende Einbahnstraßenregelung in der Braugasse aufgehoben. Außerdem ist die Landgrafenstraße als Sackgasse beschildert.
Anwohner wehren sich gegen Straßenschilder
Weiterhin änderte die Stadt Gießen die Richtung der Einbahnstraßenregelung in der Senckenbergstraße. Diese Regelungen sollen über die Zeit der Umbaumaßnahmen hinaus auch während des Verkehrsversuchs ab September 2023 fortgelten. Die Stadt Gießen begründete die neuen Straßenschilder mit Arbeiten im Straßenraum. Die Anwohner argumentierten dagegen, es handele sich bereits um Umleitungen für den Verkehrsversuch - für den eine plausible Datengrundlage fehle.
Stadt soll Schilder abbauen
Das sahen auch die Richter so: Allein die Vermutung, der Anlagenring werde künftig vermehrt von Radfahrern genutzt, reiche hierzu nicht aus. Das Gericht sagt deshalb: Die Stadt muss die Schilder wieder abbauen, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Die Stadt kann jetzt zwei Wochen lang Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Auf FFH-Nachfrage sagt uns die Stadt, man prüfe derzeit den Gerichtsbeschluss.
Straßenschilder rechtswidrig, Verkehrsversuch wohl auch
Ein Gerichtssprecher erklärte HIT RADIO FFH, dass beim Prüfen der Rechtmäßigkeit der Straßenschilder die Rechtswidrigkeit des gesamten Verkehrsversuchs festgestellt wurde. Gegen den wurde allerdings nicht geklagt. Bei dem Verkehrsversuch sollen Autos in Gießen künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Gießener Innenstadt nutzen können. Die inneren Spuren gehören dann Fahrradfahrern, Fußgängern und dem Busverkehr. Wie FFH berichtete, haben im Juni mit den Straßensperrungen die Vorbereitungen für das Projekt begonnen.
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