Mord an Luise aus Freudenberg: Zivilverfahren beginnt in Koblenz
Mord an Luise aus Freudenberg - Zivilverfahren in Koblenz beginnt
Die 12-jährige Luise aus Freudenberg im Siegerland wurde im März 2023 brutal und mit über 70 Stichen erstochen, zwei Mitschülerinnen gestanden die Tat. Vor Gericht kam der Fall nicht – bis jetzt.
Vor dem Landgericht Koblenz beginnt am Donnerstag (24.7.) der Zivilprozess, den die Eltern der getöteten Luise angestrengt haben. Sie fordern Entschädigung für ihr erlittenes Leid, hoffen aber auch auf weitere Aufklärung.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, er war auch ein Jahr nach der Tat bei den Menschen präsent.
Täterinnen leben unter anderem Namen
Auch wenn die Täterinnen unter 14 Jahren und damit strafunmündig waren bei der Tat können sie zivilrechtlich belangt werden. Die Mädchen leben seit der Tat unter anderem Namen unter der Obhut des Jugendamtes, haben aber wohl zum Teil engen Kontakt zu ihren jeweiligen Eltern. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden deshalb wenige Tage nach der Tat eingestellt.
Luise wurde erstochen – warum gibt es keinen Strafprozess?
Eine 12-Jährige und eine 13-Jährige gestanden, ihre Mitschülerin erstochen zu haben. Das Mädchen wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu NRW in Rheinland-Pfalz gefunden. Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche Alter der mutmaßlichen Täterinnen hatten bundesweit schockiert.
Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?
Weil ein Strafverfahren ausgeschlossen wurde, gibt es bei Zivilverfahren, in denen Privatpersonen gegeneinander Rechte durchsetzen, andere Altersgrenzen, sie liegen in Deutschland bei 7 Jahren. Im Verfahren vor dem Landgericht Koblenz handelt es sich zunächst um einen Gütetermin. Hier können sich die Parteien einigen. Geschieht das nicht, wird möglicherweise zu klären sein, welche Verantwortungsreife die Täterinnen bei der Tat hatten.
Was wird in dem Zivilverfahren entschieden?
Das Landgericht Koblenz kann in diesem Fall die Täterinnen befragen - angesichts ihres immer noch jungen Alters aber unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Eltern von Luise wollen Schmerzensgeld
Im konkreten Fall wollen die Eltern und eine weitere Angehörige Schmerzensgeld- und Hinterbliebenengeldansprüche durchsetzen. Außerdem fordern sie die Erstattung von Beerdigungskosten. "Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen", schrieb das Landgericht.
Wie läuft das am Donnerstag ab?
Das Verfahren findet am Donnerstag am Landgericht Koblenz statt. Zunächst soll es um 14.00 Uhr eine Güteverhandlung geben. Anschließend gibt es direkt den mündlichen Termin. Die Öffentlichkeit soll laut Gericht für die Vernehmung der Beklagten ausgeschlossen werden. Außerdem werde es eine sogenannte Videoverhandlung geben. "Die Prozessbeteiligten haben daher die Möglichkeit sich digital zuzuschalten und werden voraussichtlich nicht persönlich vor Ort erscheinen", hieß es.


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