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Mord an Luise aus Freudenberg: Täterinnen planten Angriff per Chat

Mord an Luise aus Freudenberg - Täterinnen planten Angriff per Chat

Vor dem Koblenzer Landgericht hat der Zivilprozess nach der Tötung der 12-jährigen Luise aus Freudenberg begonnen.

Die Eltern des Mädchen verklagen die beiden geständigen Täterinnen auf Entschädigung, die Rede ist von einer Summe von insgesamt 180 000 Euro. Zu Prozessbeginn kamen grausige Details an die Öffentlichkeit.


Hintergrund

In dem Zivilprozess vor dem Koblenzer Landgericht geht es unter anderem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gab es wegen des jungen Alters der Täterinnen bei der Tat nicht. Luise war im März 2023 in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz tot gefunden worden. Zwei Klassenkameradinnen hatten die Tat gestanden. Die beiden Täterinnen leben unter anderem Namen und entfernt von ihren Familien aber in Kontakt zu ihren Angehörigen.


Täterinnen wollten Luise offenbar töten

Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg im Siegerland ist laut einem Richter mit 74 Messerstichen getötet worden. Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden haben, hatten neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband dabei, wie der Richter im Zivilverfahren am Landgericht Koblenz sagte.

Luise hat sich zunächst gewehrt

Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen, sagte der Richter. Man habe sich an dem Tag 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten demnach, dass die beiden Beschuldigten Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - zuvor bereits über eine Tötung geredet hätten. Ursprünglich sei es einmal darum gegangen, Luise zu fesseln und zu ersticken, sagte er. "Das hat nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt hat."

Wie lange dauerte Luises Martyrium?

Daraufhin hätten sie das Messer herausgeholt und auf sie eingestochen. Wie lange das gedauert habe, darum streiten sich die Parteien laut Richter. In einer Vernehmung hätten beide Mädchen schließlich eingeräumt Luise erstochen zu haben.

Verletzungen im Gesicht und Brustbereich

Luise habe auch Verletzungen im Gesicht gehabt und sei schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax gestorben, sagte der Richter. Das Tatmesser sei verschwunden, das Handy des Opfers hatten die Mädchen laut Richter mitgenommen und ausgeschaltet. Gefunden wurde die Getötete am nächsten Tag - einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz.

Eva Maria Kahn, Sprecherin des Landgerichtes Koblenz

"Die Kläger, die Eltern des getöteten Mädchens fordern Schmerzensgeld einmal für sich und für das Mädchen selbst und die Schmerzen, die es erlitten hat. Diese Ansprüche können geltendgemacht werden, weil sie vererbbar sind."

© HIT RADIO FFH

Welches Schmerzensgeld ist angemessen?

In dem Zivilprozess geht es unter anderem um Schmerzensgeld - und zwar auch um Schmerzensgeld für die Getötete selbst. "Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person - bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen - ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden", sagte die Sprecherin des Landgerichts Koblenz vor der mündlichen Verhandlung.

Beerdigungskosten geltend gemacht

"Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz", sagte sie. Auch die Hinterbliebenen Eltern und Luises Schwester fordern von den zwei geständigen Mädchen wegen der Tötung ihrer Tochter Schmerzensgeld. Außerdem machen sie Beerdigungskosten gelten.

Eltern müssen nicht Schulden übernehmen

Laut Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen. Sie sagen, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen. Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Eltern sind laut Gerichtssprecherin grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen, sagte die Gerichtssprecherin.

Öffentlichkeit bei Befragung ausgeschlossen

Für die Vernehmung der geständigen Mädchen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Urteil wurde für Donnerstag nicht mehr erwartet.

Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
Anne Schmidt

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