Nach Regeln wegen Vogelgrippe - Erste Landkreise lockern Stallpflicht
Vorsichtiges Aufatmen bei Geflügelhaltern. Die ersten Landkreise lockern die Stallpflicht - so in den Kreisen Marburg-Biedenkopf und Hersfeld-Rothenburg.
Dort gibt es neue Allgemein-Verfügungen wegen der Geflügelpest mit geringeren Schutzmaßnahmen. So gilt die strenge Stallpflicht nur noch für Haltungen mit über 1000 Tieren.
Änderungen gelten ab Samstag
Grund: Seit Anfang November wurden zum Beispiel im Kreis Marburg-Biedenkopf keine neuen Fälle von Geflügelpest festgestellt. Die Änderungen gelten ab Samstag, 6. Dezember 2025. Außerdem darf Geflügel auch wieder aus dem Landkreis transportiert werden.
Ausstellungen bleiben verboten
Trotz der Lockerungen bleiben überregionale Geflügel-Ausstellungen und Börsen noch verboten. Es gibt auch weiter Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe. Bio-Sicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin strikt eingehalten werden. Der Marburger Amtstierarzt Dirk Behnke sagt: “Die Maßnahmen wurden nach eingehender Überwachung des Ausbruchsgeschehens mit Bedacht angepasst.”
Keine generelle Stallpflicht mehr
Die neue Verfügung besagt, dass die Aufstallpflicht nun nur noch für Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren gilt. Geflügelmärkte mit Tieren ausschließlich aus dem Kreis können mit Genehmigung stattfinden. Beim Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe ist sicherzustellen, dass das Geflügel vier Tage vor der Abgabe negativ auf die Geflügelpest getestet wurde.
Weiter Virenlast bei Wildvögeln
Der Landkreis Hersfeld-Rothenburg mahnt aber zur Vorsicht. Im Naturschutzgebiet in der Nähe von Wildeck-Obersuhl waren Ende Oktober rund 60 verendete Tiere gefunden worden. Amtsarzt Dr. Thomas Berge rät: “Futter- und Wasserstellen sollten unzugänglich für Wildvögel sein und der Auslauf auf das Mindestmaß reduziert werden. Denn obwohl der Wildvogelzug quasi beendet ist, ist die Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation noch relativ hoch.”
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