Gießener Gerichtsurteil - Bio-Bauer darf keine Kühe mehr halten
Ein Bio-Bauer aus dem Landkreis Gießen darf keine Kühe mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Damit wies das Gericht eine Klage des Bauers gegen eine Schließung durch den Landkreis Gießen zurück. Das Gericht urteilte, die Rinder hätten über Jahre erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden erlebt. Der Bauer war seit Jahren Naturland zertifiziert.
Landwirt kann vor Verwaltungsgerichtshof ziehen
Damit gilt für den Bauern aus dem Landkreis Gießen ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern und die Auflage seinen Rinderbestand aufzulösen. Allerdings kann der Landwirt gegen das Urteil noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
Hohe Kälbersterblichkeit
Seit 2016 so die Richter habe der Landkreis im dem Milchviehbetrieb Mängel festgestellt, die sich im Wesentlichen auf die Klauenpflege der Kühe, Kälbersterblichkeit und tierärztliche Behandlungen erkrankter Tiere bezogen hätten. Zudem seien bauliche Mängel im Stall und der Milchkammer des Betriebs aufgefallen. Deshalb habe der Betrieb bereits 2021 nur noch 98 Kühe halten dürfen. Außerdem wurde er angewiesen, Liegebuchten und Bereiche für erkrankte Tiere einzurichten.
Abgemagerte Tiere
Erneute Kontrollen seit 2022 hätten Kotmengen im Bereich der Tränke festgestellt, Gülle sei unter einem Tor hervorgelaufen, Rinder seien stark kotverschmutzt und abgemagert gewesen, manche wären lahm gelaufen. Deshalb habe der Landkreis Gießen im September 2025 die Auflösung der Rinderhaltung angeordnet.
Bauer führt ökologische Haltung an
Der Bauer dagegen argumentiert, als ökologische Tierhaltung sei er seit Jahren “Naturland” zertifiziert und lasse die Tiere seit September 2025 wöchentlich durch den Bestandstierarzt anschauen. Außerdem sei die Fruchtbarkeit der Rinder ein Indiz für ihr Wohlergehen. Mangelnde Gesundheitszustände führte er auf eine Infektionswelle mit dem Blauzungenvirus zurück.
Rindern Schmerzen und Leid zugefügt
Das Gericht bescheinigte dem Landwirt dagegen, den “Rindern erhebliche und über einen länger andauernden Zeitraum Schmerzen, Leiden und Schäden in Form von Krankheiten, Unterernährung und Tod zugefügt” zu haben. Da es seit 2016 immer wieder schwere Mängel gegeben habe, ging das Gericht davon aus, dass der Antragsteller auch künftig gegen das Tierschutzrecht verstoßen werde. Auch wenn es zwischenzeitlich teilweise Verbesserungen gebe.
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