Verfügung des Landkreis Gießen - Nächtliches Mähroboter-Verbot
Für Mähroboter im Landkreis Gießen gilt künftig eine nächtliche Sperrstunde. Um Igel und andere Wildtiere vor schweren Verletzungen zu schützen, hat die Naturschutzbehörde ein striktes Nachtfahrverbot erlassen. Der Landkreis Gießen ist damit der erste Landkreis in Hessen, der dies verfügt.
Wer einen automatischen Rasenmäher besitzt, muss diesen nun zwingend umprogrammieren. Ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang müssen die Geräte laut der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Station bleiben. Die neue Regelung gilt für alle Städte und Gemeinden des Kreises, mit Ausnahme der Stadt Gießen selbst. Hier gibt es die Verfügung nochmal zum Nachlesen.
Nächtliches Mähroboter-Verbot auch in der Stadt Marburg
Auch die Stadt Marburg hat Ende letzten Jahres ein nächtliches Verbot für Mähroboter beschlossen. Mit Beginn der Gartensaison hat sie nun noch einmal auf der Verbot aufmerksam gemacht.
Gefahr durch rotierende Klingen
Der Grund für das Verbot ist der natürliche Instinkt der Tiere. Igel flüchten den Angaben zufolge nicht vor den herannahenden Robotern, sondern rollen sich bei Gefahr einfach zusammen. Die rotierenden Klingen können die dämmerungsaktiven Tiere dann schwer verletzen oder sogar töten. Auch für Kröten, Molche und Salamander werden die automatischen Mäher oft zur tödlichen Bedrohung.
Studie belegt blinde Sensoren
Dass die Technik bei kleinen Tieren versagt, belegt laut Behörde auch die Wissenschaft. In einer dänischen Studie aus dem Jahr 2023 erkannte demnach kein einziger von 18 getesteten Mährobotern im Gras liegende Igel als Hindernis. Die Geräte fuhren schlichtweg über die Tiere hinweg und richteten schwere Schäden an.
Aufklärung vor Strafen
Der Landkreis Gießen setzt bei der Durchsetzung des Verbots zunächst auf Information. Werden Verstöße gemeldet, suchen die Behördenmitarbeiter laut Naturschutzdezernent Christian Zuckermann erst einmal das Gespräch mit den jeweiligen Gartenbesitzern. Tagsüber dürfen die Roboter weiterhin uneingeschränkt über den Rasen surren.
Ordnungsgeld im Ernstfall
Sollten Grundstückseigentümer ihre Roboter trotzdem beharrlich im Dunkeln mähen lassen, drohen Konsequenzen. Im äußersten Fall zieht ein Verstoß laut Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich. Da Igel zu den besonders geschützten Tieren zählen, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz ohnehin strikt, sie zu verletzen oder zu töten.