Brutsaison der Vögel beginnt - Hecke schneiden ab 1. März verboten
Die Brutsaison vieler Vögel hat bereits begonnen, sie suchen die Hecken und Sträucher der Gärten nach passenden Nistplätzen ab, schreibt der NABU in einer Pressemitteilung. Deshalb sei bei der Gartenarbeit jetzt Eile geboten.
Denn wer noch größere Schnittarbeiten zu erledigen hat, muss das jetzt machen: Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken. Sie endet am 30. September. „In dieser Zeit sind nur noch vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die den Zuwachs des Jahres entfernen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler.
Rücksicht bei der Gartenarbeit
Auf brütende Vögel muss bei der Gartenarbeit also besondere Rücksicht genommen werden, aber ein vogelfreundlicher Schnitt ist schwer umzusetzen. Deshalb bittet der NABU darum, die Hecken und Sträucher während der Hauptbrutzeit von März bis Juni gar nicht zu schneiden. „In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, erläutert Eppler.
Bis zu 100.000 Euro Strafe
Da Hecken für bestimmte Tierarten also wichtige Brut- und Niststätten sind, ist das Abschneiden oder Beschädigen der Hecke zwischen März und September verboten. Wer vor dem 1. Oktober größere Arbeiten an seinen Hecken vornimmt, dem drohen je nach Bundesland und Länge des Rückschnitts bis zu 100.000 Euro Strafe.
Den Garten tierfreundlicher gestalten
Wer es den Tieren erleichtern will, kann bei der Gartenarbeit entstandene Reisighaufen aus Ästen und Holz liegen lassen. Diese werden von vielen Tieren als Unterschlupf verwendet. Zusätzlich können Naturfreunde noch Nistkästen aufstellen und ihren Garten so naturnah wie möglich gestalten.