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Ermittlungen nach Teich-Sturz: Einjähriges Kind stirbt in Rüsselsheim

Bisher keine Zeugenhinweise - Einjähriger Junge stirbt in Rüsselsheim

Nach dem Tod eines einjährigen Kindes in Rüsselsheim werden nun Zeugen gesucht.
© dpa

Nach dem Tod eines einjährigen Kindes in Rüsselsheim werden nun Zeugen gesucht (Symbolbild).

Der Tod eines Kleinkindes in einem Teich in Rüsselsheim beschäftigt weiter die Ermittlungsbehörden. Wie ein Sprecher der Polizei in Darmstadt sagte, seien nach einem Zeugenaufruf am vergangenen Freitag (14.) keine verwertbaren Hinweise eingegangen.

Kind vermutlich ertrunken

Das ein Jahr alte Kind geriet am 6. Oktober im Verna-Park unter zunächst ungeklärten Umständen ins Wasser und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Die Ermittler gehen davon aus, dass es ertrank.

Da das Kleinkind von zwei Betreuungspersonen eines Rüsselsheimer Vereins beaufsichtigt worden sein soll, wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.


Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim unter der 06142 6960 zu melden.


Aufsichtspersonen einer Sprachschule

Im Fokus der Ermittler sind offenbar zwei Aufsichtspersonen einer Sprachschule: Dort hatte die Mutter das Kind wohl abgegeben, während sie in der Schule einen Deutsch-Kurs besuchte. Das bestätigte der Vorsitzende des betroffenen Sprach- und Integrationsvereins gegenüber HIT RADIO FFH. In einer Stellungnahme sagte er: "Unsere Mitarbeiter sind geschockt. Wir trauern. Ein Kind ist gestorben." Auf der Website des Vereins heißt es, dass er eine Kinderbetreuung anbiete.

Zwei Frauen der fahrlässigen Tötung verdächtig

Die Betreuer seien demnach wohl mit sieben Kindern im Rüsselsheimer Stadtpark spazieren gewesen, am Spielplatz beim Teich machten sie Pause. Auf Anfrage bestätigt uns Staatsanwalt Ansgar Martinsohn von der Staatsanwaltschaft in Darmstadt, dass es sich bei den beiden Aufsichtspersonen um zwei Frauen handelt, die die Betreuung des verstorbenen Jungen übernommen haben sollen, während die Mutter an einem Sprach- bzw. Integrationskurs teilgenommen haben soll.

Hatten die Betreuer nicht richtig aufgepasst?

Staatsanwalt Ansgar Martinsohn sagte zu FFH, es gehe bei den Ermittlungen nun darum, ob eine "etwaige Aufsichtspflicht verletzt wurde". Zum Zeitpunkt des Unfalls sollen sich die Aufsichtspersonen mit mehreren Kindern auf einem Spielplatz im Rüsselsheimer Stadtpark aufgehalten haben. Der Junge musste nach dem Sturz in den Teich reanimiert werden und verstarb dann später in der Klinik.

Staatsanwalt: "Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet"

Die Ermittler prüfen nun, ob die beiden verdächtigen Frauen etwaige Aufsichtspflichten verletzt haben, sagte Staatsanwalt Ansgar Martinsohn unserem Reporter in Darmstadt.

Was passiert ist, ist Gegenstand der Ermittlungen. Des wurde ein Verfahren eingeleitet wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. Hintergrund ist, dass das Kind zu diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht von zwei weiblichen Personenstand und

er nunmehr geprüft werden muss. Ob ne Aufsichtspflichtverletzung in Betracht kommt,

© HIT RADIO FFH

Leichnam des Kindes soll obduziert werden

Was genau zum Tod des einjährigen Kindes geführt hat, ist laut Staatsanwalt noch unklar. Der Leichnam sei zwar bereits obduziert worden. Das abschließende Ergebnis stehe aber noch aus.  Außerdem wollen die Ermittler das genaue Unfallgeschehen rekonstruieren, das heißt: Wie ist das Kleinkind in den Teich gelangt? Und was ist danach passiert?

Mitarbeiterinnen wohl unter Schock und in ärztlicher Behandlung

Von Seiten des Vereins heißt es, man versuche jetzt medizinische und seelsorgerische Betreuung zu organisieren. In seiner Antwort an HIT RADIO FFH bezieht sich der Vorsitzende auf eine Stellungnahme gegenüber dem Darmstädter Echo. Dort heißt es: Die beiden betroffenen Mitarbeiterinnen befänden sich in ärztlicher Behandlung, stünden unter Schock und seien nicht ansprechbar. Momentan habe der Verein keinen Kontakt zu den Eltern.

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