Frankfurts Ex-OB rechtskräftig verurteilt - Feldmann akzeptiert nicht
Feldmann-Urteil rechtskräftig - Ex-OB zieht vors Bundesverfassungsgericht
Der abgewählte, frühere Oberbürgermeister von Frankfurt ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vergangenes Jahr zurecht verurteilt worden. Nun will Peter Feldmann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das Urteil gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Feldmann war im Dezember vergangenen Jahres in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Hohe Awo-Gehälter für Feldmanns Ex
Das Landgericht Frankfurt verurteilte Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen. Der eine Fall betrifft die Anstellung seiner damaligen Partnerin in einer deutsch-türkischen Awo-Kita, wo diese "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt. Im anderen Fall geht es um Feldmanns enge Beziehung zur früheren Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, die bei der Frankfurter Awo als eine Sonderbeauftragte fungierte und für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug habe er sich dem Sozialverband "wohlwollend" gegenüber verhalten sollen, hieß es im Urteil.
Feldmann will sich weiter wehren
Der BGH verwarf die Revision Feldmanns, entdeckte aber einen Rechtsfehler bezüglich einer Geldsumme, die der frühere OB zusätzlich als Wertersatz leisten musste. Dabei geht es um das überhöhte Gehalt seiner damaligen Partnerin bei der Awo-Kita. Die Höhe des Betrags von 5989 Euro blieb gleich, der BGH stellte aber fest, dass Feldmann diesen nicht alleine schulde.
Ex-OB will Bundesverfassungsgericht anrufen
Feldmann kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dies sei ihm von seinem Anwalt und politischen Freunden geraten worden, heißt es in einer Mitteilung Feldmanns. Hintergrund sei, dass es zu seiner Revision keinen Verhandlungstermin gegeben habe. Das Urteil gegen ihn vom vergangenen Jahr baue ausschließlich auf Hörensagen auf und habe alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgrenzt, erklärte Feldmann. Dies müsse vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Bürger wählten Feldmann aus dem Amt
Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess wurde Feldmann am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Stadtoberhaupt abgewählt.
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