E-Scooter-Wurf auf Polizeiauto - Zwei Teenager in Frankfurt angeklagt
Nach dem Wurf eines E-Scooters auf einen Streifenwagen in der Silvesternacht in Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Vorwürfe gegen zwei Teenager sind besonders schwer.
Nach gezielten Angriffen auf Polizeifahrzeuge in der Silvesternacht hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft drei junge Männer angeklagt, zwei von ihnen wegen versuchten Mordes. So wird einem 17-Jährigen vorgeworfen, den 30 Kilogramm schweren Scooter von einer Brücke am Frankfurter Nordwestzentrum auf ein darunter fahrendes Polizeiauto zielgerichtet geworfen zu haben, wodurch die Beamten verletzt worden waren. Dabei soll er den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen haben, erklärte die Behörde.
"Der Angeschuldigte soll in einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus neben dem E-Scooter-Wurf Knallkörper, ein Fahrrad sowie weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen worden sein sollen", hieß es. Ein 19-Jähriger steht unter Verdacht, einen sogenannten Molotowcocktail hergestellt zu haben. Es soll zudem die Koordinierung übernommen haben, aufgrund derer es zu dem Wurf mit dem E-Scooter kam.
Zwei der jungen Männer sind in Untersuchungshaft
Den beiden werde versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen. Der 19-Jährige ist wegen des Besitzes des Molotowcocktails auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verdächtigt. Beide jungen Männer sitzen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.
Zudem ist ein zweiter 17-Jähriger angeklagt. Er soll in der Silvesternacht ebenfalls in der Gruppe gewesen sein. Laut der Anklage soll er zunächst dem 19-Jährigen eine Flasche zum Werfen auf vorbeifahrende Fahrzeuge übergeben und dann selbst eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen haben. "Ihm wird daher besonders schwerer Landfriedensbruch und besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen", hieß es.
Das Landgericht Frankfurt entscheidet nun, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.

