Tödlicher Messerstich wegen Hundefoto in Frankfurt - Freispruch
Messerstich wegen Hundefoto - Angeklagter in Frankfurt freigesprochen
Ein Streit zwischen Männern beginnt mit einem harmlosen Hunde-Foto im Netz - und endet wenige Stunden später tödlich. Nun ist am Frankfurter Landgericht ein Urteil gefallen.
Im Prozess um Messerstiche auf einem Sportgelände in Frankfurt ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Friedberger aus Notwehr gehandelt habe. Der ursprüngliche Haftbefehl wurde aufgehoben.
Keine Entschädigung für Haftzeit
Der Angeklagte hatte sich nach der Tat im Juni 2024 sofort der Polizei gestellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Laut Urteil bekommt er für diese Haftzeit aber keine Entschädigung. Wer sich in Gefahr begebe, müsse die Folgen alleine tragen, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik.
Was war genau geschehen?
Ein Bekannter des 31-Jährigen hatte in den sozialen Medien ein Foto seines an Ausschlag leidenden Hundes gepostet. Das spätere Opfer reagierte mit einem Lach-Smiley, woraufhin sich eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Angeklagten entspann. Zu einer Verabredung auf dem Sportplatz im Stadtteil Unterliederbach sei das spätere Opfer dann mit deutlich mehr Menschen als vereinbart erschienen.
Richter entschied auf Notwehr
Laut Urteilsbegründung kam es zu einer massiven Auseinandersetzung. Der Angeklagte habe sich zurückgezogen. Doch sein Kontrahent sei ihm gefolgt und habe ihn mit einem Mülleimer auf den Kopf geschlagen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass dies lebensbedrohlich gewesen sei, sagte El Duwaik. Zudem hätten ihn weitere Unterstützer des Kontrahenten verfolgt. In dieser Situation habe sich der Angeklagte entschieden, sein Messer zu ziehen. Er sei am Tatort geblieben und habe von Anfang an eingeräumt, dass er der Täter sei.
Gericht: Verkettung unglücklicher Umstände
Es sei eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände gewesen, erklärte der Richter. An die Angehörigen des Opfers sagte er, er hoffe, dass sie ein Weg aus dem Dunkel finden würden. Aber auch für den Angeklagten sei es schwierig. "Mehr als ein Jahr seines Lebens ist für ihn weg", betonte El Duwaik mit Blick auf die U-Haft. Nach dem Freispruch sagte er zu ihm, er hoffe, er habe aus der Sache gelernt und mache sich nun auf einen besseren Weg.
Angeklagter: Hatte Todesangst
Der 31-Jährige hatte sich schon zu Prozessbeginn auf Notwehr berufen. Er habe Todesangst gehabt. Als sein Kontrahent ihm die große Mülltonne an den Kopf geschlagen hatte, habe er ziellos mit dem bereits gezückten Messer um sich gestochen. Die Stiche hätten "nichts persönlich" mit dem Opfer zu tun gehabt.
Anschließend sei er in das nahe Vereinsheim gerannt, wo mehrere Menschen gefeiert hätten, habe sich einen Barhocker zur Verteidigung genommen und auf seine Verfolger gewartet - es sei jedoch niemand gekommen. Einer der Messerstiche hatte seinen Kontrahenten ins Herz getroffen, der Mann brach zusammen und starb noch am Tatort.
Auch Staatsanwaltschaft für Freispruch
Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Die Nebenklage plädierte auf Totschlag mit Strafhöhe im Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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