Schock für Besitzer - Gärten in Rodgau-Weiskirchen müssen weg
Schock für die Besitzer von 42 Kleingärten in Rodgau-Weiskirchen: Ihre Gärten müssen weg. Das hat der zuständige Kreis Offenbach mitgeteilt. Der Grund: sie hatten offenbar keine offizielle Genehmigung.
Gartenlauben, Gewächshäuser, Zäune und Pflanzen stehen in den 42 Kleingärten – all das muss jetzt weg. Die Gründe: Die Gärten sind zum Teil in einem Landschaftsschutzgebiet oder stehen einfach zu nah an der Rodau und verstoßen damit gegen das Naturschutzgesetz des Bundes, so eine Pressemitteilung des Kreis Offenbach.
Kreis sucht das Gespräch
Die ersten betroffenen Eigentümer hat der Kreis nach eigenen Angaben schon informiert, die restlichen sollen bis November folgen. Demnach sind persönliche Gespräche geplant, bei denen die Betroffenen transparent informiert werden sollen. Es gehe darum, ihnen rechtlich Gehör zu verschaffen und klare Perspektiven für die notwendige Räumung zu geben.
Zwangsräumung letzter Schritt
Es gebe verschiedene Alternativen, von der freiwilligen Räumung binnen sechs Monaten über feste Abräumverträge mit wesentlich längeren Fristen. Weigern sich die Besitzer der betroffenen Gärten aber, diese zu räumen, kann der Kreis letztlich die Räumung erzwingen.


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