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Prozessbeginn in Frankfurt: Heißer Öl-Angriff auf schlafende Freundin

In Frankfurter Wohnung - Heißer Öl-Angriff auf schlafende Freundin

Ela Siir Karatas

Reporterin
Ela Siir Karatas

Frankfurter Landgericht
© Arne Dedert/dpa

Erst an einem der kommenden Termine will sich der Angeklagte äußern. (Symbolbild)

Ein Mann soll seine Partnerin mit heißem Öl übergossen haben. Vor Gericht schweigt er bislang zu den Vorwürfen. 

Er soll seine Partnerin mit heißem Öl übergossen haben, um ihr “einen Denkzettel” zu verpassen, nun steht der Mann vor dem Landgericht Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen in der Anklage schwere Körperverletzung vor. 

Mann vermutete eine Affäre

Konkret soll der Mann, der sich als freischaffender Künstler bezeichnet, am 5. März 2025 einen Plan verwirklicht haben, den er zuvor ausgearbeitet hatte: Laut Staatsanwaltschaft versuchte er an das Handy seiner Partnerin zu gelangen, um Beweise für eine vermutete Affäre der Frau zu erhalten. Außerdem wollte er ihr mit dem Angriff “einen Denkzettel verpassen”, hieß es in der Anklage. 

Mann erhitzt Olivenöl am Morgen

So habe er am frühen Morgen Olivenöl in einer Pfanne in der Küche der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt erhitzt und sei dann gegen 4.55 Uhr mit der Pfanne in das Schlafzimmer gegangen, wo seine Partnerin geschlafen habe. Laut Anklage soll er sie mit dem heißen Öl übergossen haben. Die Frau erlitt demnach Fettverbrennungen auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche und kam sofort auf die Intensivstation. Anschließend musste sie zweimal in einer Klinik in Offenbach operiert werden. Die Partnerin war einen Monat lang in stationärer Behandlung. 

Seit sieben Monaten in Untersuchungshaft

Der Angeklagte befindet sich seit rund sieben Monaten in Untersuchungshaft. Er machte am ersten Prozesstag keine Angaben zu seiner Person und äußerte sich auch nicht zu den Vorwürfen. Das soll an einem der kommenden Termine stattfinden, sagte seine Verteidigerin. Dann sollen zudem Zeugen geladen werden, die Angaben über die Beziehung der beiden machen könnten.

Das Landgericht hat bisher Verhandlungstage bis zum 1. Dezember angesetzt.

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