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Festnahme in Darmstadt: Minderjähriger flüchtet mit E-Scooter

Festnahme in Darmstadt - Minderjähriger flüchtet mit E-Scooter

Polizeiautos
© dpa

In Darmstadt wurde ein Minderjähriger nach einem Fluchtversuch mit einem E-Scooter festgenommen (Symbolbild).

In Darmstadt versuchte am Dienstag (18.07) ein Minderjähriger mit einem E-Scooter vor der Polizei zu flüchten.

Nach einer turbulenten Fahrt wurde der Junge doch letztlich festgenommen.

Junge missachtet Polizeianweisungen 

Der Minderjährige sei gegen 18 Uhr mit dem E-Scooter im Bereich der Pankratiusstraße unterwegs gewesen. Laut der Polizei fiel er dort den Beamten auf, da er ohne Kennzeichen auf der Straße fuhr. Anschließend hatte die Polizei ihn einer Verkehrskontrolle unterziehen wollen, doch er fuhr davon.

Flucht verursacht Chaos auf den Straßen

Seine Flucht soll er dann auf dem Rhönring fortgesetzt haben. Durch seine gefährliche Fahrweise brachte er zahlreiche Autos auf der dicht befahrenen Straße zu ruckartigen Bremsungen. Anschließend flüchtete er über Seitenstraßen und warf dabei eine Mülltone um. Dies sollte ein Hindernis für die Polizei darstellen. 

Junge fällt vom Roller

Laut Polizei kam er aufgrund hohen Tempos nach einer Zeit zu Fall. Danach rannte er ohne Gefährt durch die Straßen. In der Liebfrauenstraße prallte der 17-Jährige dann während der Flucht mit einer Laterne zusammen. Die starke Kollession löste die Kunststoffabdeckung von der Straßenlaterne, welche daraufhin direkt auf einen Opel Corsa knallte. Auf der Allerheiligenstraße nahm man ihn dann letztlich fest.

E-Scooter war gestohlen worden

Die Untersuchungen haben herausgefunden, dass das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde und nichtmal einen Versicherungsschuts besitzt. Der Minderjährige soll nach der Aktion seinen Erziehungsberechtigten übergeben worden sein. Der E-Scooter wurde zum Zweck der Eigentumssicherung sichergestellt, so die Polizei.

Strafverfahren wird folgen

Der 17-Jährige werde sich mehreren Strafverfahren wegen des Verdachts auf Diebstahl, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten müssen.

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