TÜV seit 36 Jahren abgelaufen - Polizei staunt über Roller-Fahrer
Da hat die Polizei sicherlich auch nicht schlecht gestaunt: In Mutterstadt im Rhein-Pfalz-Kreis ist den Beamtinnen und Beamten ein betrunkener Rollerfahrer aufgefallen. Das Kennzeichen am Roller hatte zuletzt im Jahr 1987 TÜV bekommen.
Der TÜV war also schon seit über 35 Jahren abgelaufen. Wie die Polizei mitteilte, gab der 23 Jahre alte Fahrer an, das entstempelte Kennzeichen von seinem Opa bekommen zu haben. Es sei ursprünglich nicht für seinen eigenen Roller ausgegeben worden.
Rollerfahrer stürzt und wird leicht verletzt
Aufgefallen war der junge Mann, nachdem er mit seinem Roller gestürzt war. Zeugen hatten die Polizei alarmiert. Der 23-Jährige wurde leicht verletzt und durfte nach der Polizeikontrolle nicht mehr weiterfahren. Das Kennzeichen wurde sichergestellt, so die Polizei.
Was ist ein "entstempeltes Kennzeichen"?
Ein Sprecher der Polizeiinspektion Schifferstadt erklärt auf Nachfrage von HIT RADIO FFH, dass Fahrzeuge bei der Abmeldung zur Zulassungsstelle müssten. Dort würde dann ein spezielles Siegel auf dem Kennzeichen entfernt werden - der TÜV-Nachweis hingegen nicht.