Haftstrafe auf Bewährung: Urteil für Rad-Rüpel in Darmstadt
Attacke auf Heinerfest 2025 - Bewährungsstrafe für Rowdy-Radler
Zwei Jahre Haft auf Bewährung, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung: Das ist das Urteil des Amtsgericht Darmstadt gegen den sogenannten Rowdy-Radler.
Der 30-Jährige aus Darmstadt wurde verurteilt, weil er einen 70-jährigen Schausteller mit seinem Fahrrad absichtlich angefahren und ihn lebensgefährlich verletzt hatte.
Zur Bewährung ausgesetzt
Der Vorfall ereignete sich während der Aufbauarbeiten für das letztjährige Heinerfest. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte den Täter am Dienstag (20.1.) zu einer zweijährigen Haftstrafe. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das hat ein Gerichtssprecher HIT RADIO FFH mitgeteilt.
Schmerzensgeld zugestanden
Der Täter habe die Tat “ohne Wenn und Aber” gestanden, so der Sprecher. Der Angeklagte müsse zusätzlich an sein Opfer 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Hinzu kommen noch Ersatz für Verdienstausfall und die Kosten für die Standgebühren auf dem Heinerfest. Die Familie musste ihren Stand vor dem Fest wieder abbauen und konnte ihn nicht betreiben.
Zudem wurde dem Angeklagten auferlegt, während der dreijährigen Bewährungszeit an einer Anti-Gewalt-Therapie teilzunehmen.
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