Pauschalurlaub endet im Chaos - Gericht spricht Familie Entschädigung zu
Gebrochenes Versprechen, echte Konsequenzen: Eine Familie bekommt 5.000 Euro Entschädigung vom Reiseveranstalter. Das hat jetzt das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschieden.
Hintergrund sind das auf dem Hinflug beschädigte und verlorengegangene Gepäck, sowie der dadurch entstandene Stress im Urlaub.
Pflicht des Reiseveranstalters
Ein Koffer mit wichtigen Sachen für die Kinder ging verloren. Während des Hinflugs wurde der Kinderwagen samt Babywanne schwer beschädigt. Laut Gericht ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Aufgabegepäck unbeschädigt bis zum Zielort zu transportieren.
Teilerstattung des Reisepreises
Beides zusammen verhinderte, dass die Familie das gebuchte Reiseerlebnis wie geplant genießen konnte. Somit konnte der Zweck der Reise auch nicht erfüllt werden. Das Gericht entschied daher, dass der Veranstalter neben der Entschädigung auch 35 Prozent des Reisepreises erstatten muss.
All-inclusive Pauschalreise
Die fünfköpfige Familie hatte eine All-inclusive-Pauschalreise in die Türkei gebucht. Vor Ort war sie gezwungen, einige der verloren gegangenen Gegenstände neu zu kaufen. Auch diese Kosten werden teilweise erstattet.
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