Geflügelpest in Hessen: Jetzt auch der Rheingau-Taunus-Kreis betroffen
Geflügelpest-Alarm in Hessen - Erster Fall auch in Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rheingau-Taunus-Kreis sind erstmals Wildvögel positiv auf die Geflügelpest getestet worden.
Das Veterinäramt meldet zwei Totfunde, deren Untersuchungsergebnisse noch vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden müssen. Der erste Geflügelpestfall in Hessen wurde kürzlich im Kreis Groß-Gerau bekannt.
Gefährdung von Hausgeflügel
Die akute Viruserkrankung gefährdet besonders Hühner, Enten und Gänse sowie Wildvögel. Es besteht das Risiko, dass infizierte Wildvögel Hausgeflügel anstecken. Das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises betont die Wichtigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen.
Regelmäßige Kontrollen empfohlen
Der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln sollte vermieden werden. Futterstellen und Gewässerzugänge müssen so gestaltet sein, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Geflügelbestände sind regelmäßig von Haltern zu kontrollieren; im Krankheitsfall ist ein Tierarzt zu informieren.
Anmeldepflicht für Geflügelhalter
Jeder Geflügelbestand muss bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Informationen und Merkblätter hierzu sind auf der Webseite des Rheingau-Taunus-Kreises verfügbar.
Geringe Ansteckungsgefahr für Menschen
Laut aktuellen Informationen ist eine Übertragung auf Menschen sehr selten. Der Verzehr von Geflügelprodukten ist unbedenklich. Bei toten oder kranken Vögeln sollte das Veterinäramt informiert und der Kontakt vermieden werden. Die STIKO rät Personen mit häufigem Vogelkontakt zur Grippeschutzimpfung, um Doppelinfektionen zu vermeiden.