Hessen weitet Jagdrecht aus: Waschbären und Füchse im Visier
Hessen weitet Jagdrecht aus - Waschbären, Nutrias und Füchse im Visier
Hessen ändert zum 1. April sein Jagdrecht und weitet es dabei aus. Künftig dürfen Füchse, Waschbären oder auch Nutrias das ganze Jahr bejagt werden. Außer in Zeiten, in denen sie unselbständige Jungtiere versorgen.
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Kritik von BUND und NABU
Während die Umweltschutzverbände BUND und NABU das neue hessische Jagdrecht kritisieren, gefällt es den Jägern. Sie hoffen, invasive und sich stark vermehrende Arten -wie Waschbär oder Nutria- reduzieren zu können. Diese Arten stellten eine Gefahr für gefährdete Tierarten, wie zum Beispiel Rebhühner, dar.
Anpassung bei Fallenjagd
Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung möchte “praxisgerechte Jagdzeiten, mehr Handlungsspielräume für unsere Jägerinnen und Jäger, den Schutz des Eigentums, Anpassungen bei der Fallenjagd” erreichen.
Was ist geplant?
Fuchs, Waschbär und Nutria dürfen unter Beachtung des Elterntierschutzes nun das ganze Jahr und nicht nur im Winter gejagt werden. Wie im übrigen Deutschland dürfen künftig auch Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel zu bestimmten Zeiten gejagt werden. Das war bislang in Hessen verboten. Längere Jagdzeiten gelten für Dachs, Graugänse oder Kanadagänse, Elstern und Rabenkrähen.
NABU kritisiert neues Jagdrecht
Der NABU kritisiert die Ausweitung des Jagdrechts und fordert stattdessen einen besseren Schutz der Lebensgrundlagen - zum Beispiel für Vögel. Mauswiesel beispielsweise seien nützliche Tier für Landwirte, da sie Mäuse fressen, so Hessens Nabu-Sprecher Mark Harthun.
Mehr Schutz für Lebensräume gefordert
NABU und BUND kritisieren auch eine längere Bejagung von Elstern oder Rabenkrähen. Es sei nicht nachgewiesen, dass Rabenvögel einen signifikanten Einfluss auf die Bestände von Singvögeln hätten. Die Umweltschutzverbände möchten dagegen den Schwerpunkt auf die Wiederherstellung und Pflege vielfältiger, strukturreicher Lebensräume legen.
Fallen künftig elektronisch überwachen
Das neue Jagdrecht passt auch das Recht der Jäger an, Fallen zu stellen. So entfällt bei der Fallenjagd die verpflichtende tägliche Vor-Ort-Kontrolle, wenn Fallen mit einem zuverlässigen elektronischen Meldesystem ausgestattet sind. Im Falle eines Fangs bleibt die unverzügliche Kontrolle verpflichtend.