Vorbild Hessen: Bundestag beschließt elektronische Fußfessel
Initiative aus Hessen - Bundestag beschließt Fußfessel-Einsatz
Ein neues Gesetz soll Opfer von häuslicher Gewalt künftig besser vor Übergriffen schützen. Der Bundestag hat den Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Täter beschlossen, deren Einführung maßgeblich von Hessen vorangetrieben wurde. Kommt ein Gewalttäter dem Opfer zu nahe, schlägt ein GPS-Gerät sofort Alarm.
In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD auch die AfD und die Grünen zu. Die Linke enthielt sich.
Hessische Initiative für mehr Schutz
Das Land Hessen hatte den Bund bereits in der Vergangenheit über den Bundesrat dazu aufgefordert, diese rechtliche Möglichkeit bundesweit zu schaffen. Entsprechend positiv fällt die Reaktion aus Wiesbaden aus. “Wer Frauen schlägt, muss die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen – und er muss lückenlos überwacht werden.”, sagt Ministerpräsident Boris Rhein. Justizminister Heinz spricht von einem Meilenstein für die Frauensicherheit.
Dynamische Warnung per GPS
Die moderne Technik erfordert den Angaben zufolge keine festen Verbotszonen mehr. Der Täter trägt die elektronische Fußfessel, während die gefährdete Person einen tragbaren GPS-Empfänger bei sich hat. Sobald sich der Überwachte und das potenzielle Opfer begegnen, löst das System einen Alarm aus.
Hessen als Vorreiter
Die Initiative für diese bundesweite Regelung kam ursprünglich aus Hessen. Dort wird die Fußfessel der neuesten Generation laut Ministerium bereits erfolgreich eingesetzt. Überwacht werden die Träger von einer zentralen Stelle, die in Hessen angesiedelt ist und rund um die Uhr Ereignismeldungen auswertet. Seit der Einführung im Land sei es zu keinem weiteren Übergriff auf geschützte Frauen gekommen, heißt es aus Wiesbaden.
Training für Gewalttäter
Neben der rein elektronischen Aufenthaltsüberwachung umfasst das Gesetz weitere Bausteine. Gerichte können Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung nun auch zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten.
Strengere Strafen drohen
Zudem erhöht der Beschluss den Strafrahmen, wenn Täter gegen geltende Gewaltschutzanordnungen verstoßen. Familiengerichte erhalten künftig außerdem die direkte Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch abschließend zustimmen.
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