Hessen setzt Technische Baubestimmungen in Baupaket aus
Leichteres Bauen in Hessen - Land will Bauregeln zeitweise kippen
Hessen will Bauvorschriften lockern - Technische Baubestimmungen sollen befristet ausgesetzt werden.
Bauen soll in Hessen einfacher und günstiger werden - dafür will die Landesregierung jetzt an die technischen Detailvorschriften ran. Die Pflicht zur Beachtung der Hessischen Technischen Baubestimmungen soll befristet entfallen.
Neues Baupaket vorgestellt
Hessen hat mit dem Baupaket I im vergangenen Jahr erste Hürden im Baurecht abgebaut. Mit dem Baupaket II nimmt die Landesregierung nun die technischen Vorgaben selbst in den Blick: Die Pflicht zur Beachtung der Hessischen Technischen Baubestimmungen soll befristet ausgesetzt werden. Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori stellte den Gesetzentwurf am Mittwoch im Frankfurter Schönhof-Viertel gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bau- und Wohnungswirtschaft vor.
Minister: "Nicht jeden Weg bis ins Detail vorschreiben"
„Ein Gebäude muss sicher sein, aber der Staat muss nicht jeden Weg dorthin bis ins Detail vorschreiben“, sagte Mansoori. Deshalb werde die allgemeine Pflicht zur Beachtung der hessischen Technischen Baubestimmungen befristet ausgesetzt. An den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen halte man aber fest.
Was genau sich ändern soll
Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) legt bislang zahlreiche technische Anforderungen für Planung und Ausführung von Bauvorhaben verbindlich fest. Das Baupaket II sieht vor, die allgemeine Pflicht zu ihrer Beachtung bis zum 31. Dezember 2029 auszusetzen. Planerinnen und Planer könnten dann auch andere technische Lösungen wählen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Sicherheitsziele bleiben bestehen
Die Schutzziele der Bauordnung, etwa an Standsicherheit und Brandschutz, blieben dabei bestehen. Für bestimmte Bauprodukte und Bauarten bleibt das gemeinsame Musterregelwerk der Länder weiterhin verbindlich. Hessen will mit der Aussetzung bewusst neue Wege in der Baupraxis erproben.
Bericht und Evaluation geplant
Die Landesregierung soll dem Landtag bis Ende 2028 über die Anwendung berichten. Bis Ende Juni 2029 ist zusätzlich eine Evaluation vorgesehen. Die Erfahrungen aus der Praxis sollen zeigen, welche Vorgaben notwendig sind und wo sich Regeln dauerhaft vereinfachen lassen.
Mehr Spielraum beim Bauen im Bestand
Schon das Baupaket I hatte Dachausbauten und Aufstockungen erleichtert. Mit Baupaket II soll das Weiterbauen im Bestand an weiteren Stellen einfacher werden: Bei bestimmten Dachausbauten, Aufstockungen und Umnutzungen sollen die bauordnungsrechtlichen Schallschutzanforderungen künftig nicht mehr auf bestehende Bauteile anzuwenden sein.
Erleichterungen bei Holzbau und Brandschutz
Hinzu kommen Erleichterungen für die Holzbauweise sowie gezielte Änderungen einzelner Brandschutzregelungen. Auch hier sollen die jeweils geltenden Sicherheitsanforderungen weiterhin beachtet werden müssen.
Klare Fristen für Bauanträge
Wer einen Bauantrag stellt, soll künftig früher erfahren, ob die Unterlagen vollständig sind. Die Bauaufsichtsbehörde soll dafür innerhalb von 20 Werktagen eine Vollständigkeitsprüfung vornehmen. Beteiligte Gemeinden und Fachstellen müssen innerhalb von 15 Werktagen mitteilen, ob sie weitere Unterlagen benötigen.
Antrag gilt bei Schweigen als vollständig
Bleibt eine Nachforderung innerhalb der Frist aus, gilt der Antrag als vollständig - eine Baugenehmigung ist das aber noch nicht. Zudem soll ein Antrag schon möglich sein, bevor ein Baugrundstück rechtlich neu gebildet ist. Abgeschlossen sein muss diese Grundstücksbildung spätestens bei Baubeginn.
Wohnungswirtschaft begrüßt Vorstoß
Monika Fontaine-Kretschmer, Geschäftsführerin der Nassauischen Heimstätte, begrüßte die geplante Aussetzung der Technischen Baubestimmungen. Sie eröffne „neue Spielräume, um einfacher und kostengünstiger zu bauen". Entscheidend sei aber, dass diese Möglichkeiten auch rechtssicher in der Praxis genutzt werden könnten.
Verbände fordern Nachbesserungen vom Bund
Dr. Axel Tausendpfund vom Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft nannte die befristete Aussetzung „ein starkes Zeichen für die nötige Deregulierung". Er mahnte aber, dass nun auch der Bund beim sogenannten Gebäudetyp E mitziehen müsse. Thomas Reimann von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände sprach von einer „große[n] Chance, zum Leuchtturmland für Innovationen und Entbürokratisierung" zu werden.
Jetzt müsse es in die Umsetzung gehen
Reimann betonte, die Erleichterungen müssten nun auch tatsächlich auf den Baustellen ankommen. Dazu müssten Land, Kommunen und Bauwirtschaft an einem Strang ziehen.
Was als Nächstes passiert
Das Baupaket II geht auf die Arbeit der Kommission „Innovation im Bau" zurück und ist noch nicht in Kraft - der Gesetzentwurf muss den Landtag durchlaufen. Baupaket I war am 14. Oktober 2025 in Kraft getreten, das Eckpunktepapier für Baupaket II wurde am 29. Januar 2026 vorgestellt.