Wenn Bus und Bahn nicht fahren - Muss ich trotz Streiks zur Arbeit/Schule?
Was tun, wenn man nicht zur Arbeit kommt? In Hessen wird der öffentliche Nahverkehr erneut bestreikt. Ein großes Problem für alle, die mit Bussen und Bahnen pendeln. Diese Rechte habt ihr.
Streiks im Nahverkehr sind lästig. Und wer darauf hofft, dass der Streik als Entschuldigung beim Arbeitgeber oder in der Schule zählt, hat leider auch schlechte Karten. Denn laut dem Gesetzgeber ist es vor allem Aufgabe der Nutzer, sich um Alternativen zu den bestreikten Verkehrsmitteln zu kümmern.
Was tun, wenn ich nicht zur Arbeit komme?
Arbeitnehmer tragen das sogenannte "Wegerisiko". Das bedeutet, ihr seid selbst dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Auch während eines Streiks. Euer Arbeitgeber kann also darauf bestehen, dass ihr euch um Alternativen bemüht. Diese könnte zum Beispiel sein:
- Das Auto oder das Fahrrad für die Fahrt zur Arbeit nehmen
- Früher aufstehen, um trotz Streik pünktlich auf der Arbeit zu sein
- Fahrgemeinschaften mit Kollegen bilden
- Sich ein Taxi oder einen Mietwagen nehmen – die Kosten dafür müsst ihr allerdings selber bezahlen.
In den meisten Fällen hat euer Arbeitgeber aber vor allem ein Interesse daran, dass der Betrieb reibungslos läuft. Darum gilt generell: Sprecht im Vorfeld mit euren Vorgesetzten und klärt, welche Möglichkeiten es gibt. Eventuell ist Homeoffice oder eine Verschiebung der Arbeitszeit möglich. Einen Anspruch darauf habt ihr aber nicht.
Und wenn ich es trotz aller Bemühungen trotzdem nicht zur Arbeit schaffe?
Wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, dass ihr zur Arbeit kommt, dann müsst ihr an dem Tag Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Auch ein Tag unbezahlt frei ist theoretisch möglich, alles aber in Absprache mit dem Arbeitgeber. Wer einfach nicht auftaucht, riskiert eine Abmahnung.
Darf ich wegen des Streiks Homeoffice machen?
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht, auch nicht während eines Streiks. Wenn die Art der Arbeit es zulässt und der Arbeitgeber zustimmt, kann Homeoffice aber eine mögliche Lösung sein.
Schulpflicht während eines Streiks
Generell besteht auch bei Streik im öffentlichen Nahverkehr die ganz normale Schulpflicht. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, sicherzustellen, dass Kinder pünktlich den Unterricht erreichen. In Hessen können die Schulen allerdings in Ausnahmefällen entscheiden, den Streik als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren. Besonders dann, wenn es, wie z.B. im ländlichen Raum, wenig Alternativen für Schüler gibt.
Auch hier solltet ihr auf jeden Fall mit der Schule Kontakt aufnehmen, wenn sich abzeichnet, dass es Probleme auf dem Schulweg geben könnte.
Kann ich Entschädigungen bei Nahverkehrs-Streik bekommen?
Wenn im öffentlichen Nahverkehr gestreikt wird, habt ihr in der Regel kein Anrecht auf Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle. Dies gilt insbesondere für Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen. Bei einem Streik der Deutschen Bahn hingegen greifen die europäischen Fahrgastrechte, die Entschädigungen vorsehen können.