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Wissing gegen flächendeckendes Tempo 30 in Innenstädten

Tempo 30 in Innenstädten - Verkehrsminister Wissing gegen Regelung

Bundesverkehrsminister Wissing hat die Forderung vieler Städte zurückgewiesen, flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen.
© dpa

Bundesverkehrsminister Wissing hat die Forderung vieler Städte zurückgewiesen, flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen (Symbolbild).

Trotz Wunsch vieler Städte: Bundesverkehrsminister Wissing hat seine Ablehnung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Städten noch einmal bekräftigt.

"In den Städten gibt es nicht nur innerstädtischen Verkehr, sondern auch Durchgangsverkehr. Da sind nicht nur die Interessen der Bewohner der Stadt betroffen, sondern auch derjenigen, die durchfahren müssen", sagte der FDP-Politiker dem "Tagesspiegel". Diese verschiedenen Interessen müssten berücksichtigt werden. Derzeit gilt innerorts in Deutschland Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit.

Deutscher Städtetag für flächendeckendes Tempo 30

Ende Januar hatte etwa der Deutsche Städtetag gefordert, dass Kommunen stadtweit Tempo 30 eigenmächtig einführen dürfen sollten. Wissing solle das Verkehrsrecht entsprechend anpassen. Der kommunale Spitzenverband unterstützt die Initiative "Lebenswerte Städte" aus Hunderten Kommunen, die sich dafür einsetzt, dass Kommunen dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h innerorts festlegen können. Der Städtetag ist ein Bündnis aus mehr als 3.000 kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Auch Umweltschützer fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten.

Städte könnten schon Tempo 30 auf bestimmten Strecken leichter einführen

"Wir haben bereits viele Möglichkeiten geschaffen, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmen Zonen leichter einzuführen", sagte Wissing. Zudem sei man im Gespräch darüber, wie man die Möglichkeiten der Kommunen erweitern könne. "Aber von flächendeckend Tempo 30 halte ich nichts."

Auf der Internetseite seines Ministeriums sind Möglichkeiten aufgeführt, wo bereits aus verschiedensten Gründen Tempo 30 angeordnet werden kann - in Wohngebieten, bei besonderen Gefahrenlagen, zum Lärmschutz, zum Schutz vor Abgasen oder rund um Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten.

Kein generelles Tempolimit

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen." Und weiter: "Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben."

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